Einfuhrumsatzsteuer
Gleichzeitig kann der Einkäufer die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung in Abzug bringen, so dass für das Unternehmen keine Belastung entsteht.
Beispiele für die Einfuhrumsatzsteuer
Ein Unternehmen bezieht aus der Schweiz Ware im Wert von 1.000 € netto. Der Verkäufer in der Schweiz stellt dem Kunden eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus – also 1.000 €.
Buchung:
Wareneinsatz steuerfrei an Verbindlichkeit Lieferanten
Beim Import der Ware wird durch den Zoll die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des entsprechenden Umsatzsteuersatzes berechnet – reguläre Umsatzsteuer 19% also 190 €. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung
Buchung:
Einfuhrumsatzsteuer an Konto
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung wird die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer wie eine Vorsteuer in Abzug gebracht.
Unternehmen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, müssen zwar trotzdem Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, haben allerdings keine Möglichkeit diese in der Voranmeldung wieder erstattet zu bekommen. Diese Unternehmen müssen die Einfuhrumsatzsteuer als Aufwand z.B. Wareneinsatz verbuchen.
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