Skonto buchen


Rabatte werden buchhalterisch nicht erfasst. Dagegen muss der Skonti buchhalterisch erfasst, also verbucht, werden. Skonti sind nicht zu verwechseln mit anderen Preisnachlässen wie Mengenrabatte, Treuerabatte oder ähnlichem.

Skonti sind Preisnachlässe, die einem Käufer gewährt werden, um eine zügige Zahlung zu erreichen. Diese Form des Preisnachlasses ist zu versteuern.

Beispiel - wie wird Skonti gebucht?


Nehmen wir als Beispiel einen Wareneinkauf:


Aufwendungen für Waren 10 000,00 €
Vorsteuer 1 900,00 €
an Verbindlichkeiten 11 900,00 €


1. Berechnung vom Bruttoskonto
Bei Bezahlung der Rechnung, innerhalb einer angegebenen Frist, darf sich der Kunde einen bestimmten Prozentsatz vom Rechnungsbetrag abziehen. In diesem Beispiel 3 %. Die Rechnung lautet wie folgt:
Rechnungsbetrag 11 900,00 € * 3 % ergibt einen Bruttoskonto von 357,00 €

Es ergibt sich also ein Überweisungsbetrag von 11 543,00 €

2. Berechnung vom Nettoskonto
Der Skonti bedeutet immer eine Preisveränderung, ob im Wareneinkauf oder im Warenverkauf. D. h. die Umsatzsteuer oder die Vorsteuer muss um den entsprechenden Betrag korrigiert werden. Zuerst einmal muss der Nettoskonto ermittelt werden:

357,00 € / 1,19 ergibt einen Nettoskonto von 300,00 € - somit sind 57,00 € Vorsteuerkorrektur im Skonto enthalten.

Der Korrekturbetrag kann auf zwei Arten verbucht werden. Einmal gibt es die Bruttobuchung beim Zahlungsausgleich die wie folgt aussieht:

3. Korrekturbuchung (Variante 1, Bruttobuchung)


Verbindlichkeiten 11 900,00 €
an Liefererskonto 357,00 €
an Bank 11 543,00 €

Es wird eine zweite Buchung erforderlich nämlich die Steuerkorrektur

Liefererskonto 57,00 € (der vorher errechnete Korrekturbetrag)
an Vorsteuer 57,00 €

Erläuterung: Da nun nicht die ursprüngliche Summe der Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden kann, muss diese erkennbar korrigiert werden - wir buchen also auf dem Unterkonto Liefererskonti die Umsatzsteuer aus dem Skonto heraus.



4. Korrekturbuchung (Variante 2, Nettobuchungsverfahren)
Das häufiger angewandte Buchungsverfahren in der Praxis ist das Nettobuchungsverfahren.

Verbindlichkeiten 11 900,00 €
an Liefererskonto 300,00 €
an Vorsteuer 57,00 €
an Bank 11 543,00 €


Erläuterung: Durch die direkte Buchung des Nettoskontos entfällt der zweite Buchungssatz. Die Steuerkorrektur wird direkt in einem Buchungssatz auf dem Konto Vorsteuer berichtigt.

Der Unterschied zwischen den beiden Buchungsarten Brutto und Netto liegt darin, dass beim Nettoskonto der Skonto direkt verbucht wird, während er bei der Bruttobuchung erst auf dem Konto Skonto gesammelt wird und am Ende einer Abrechungsperiode wird der Steuerbetrag aus den gesammelten Beträgen als sogenannte Sammelberichtigung verbucht.

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