Organe der EZB
Eine derart große und wichtige europäische Institution wie die Europäische Zentralbank (EZB) ist in verschiedene Bereiche bzw. Entscheidungsgremien aufgeteilt. Hier gibt es jeweils spezialisierte Experten, die sich um die jeweiligen Problemstellungen und Aufgabenbereiche der EZB kümmern.
Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen drei großen ausführenden Organen der EZB:
- EZB-Direktorium
- EZB-Rat
- Erweiterter Rat der EZB
EZB-Direktorium
Eines der drei Entscheidungsgremien ist das sogenannte EZB-Direktorium. Hierbei handelt es sich um das Organ der EZB, welches in erster Linie das Tagesgeschäft im Blick hält. Von hier aus bekommen die jeweiligen Nationalen Zentralbanken auch ihre Anweisungen. Außerdem kümmert man sich im EZB-Direktorium um die Durchführung der im EZB-Rat festgelegten Beschlüsse.
Das EZB-Direktorium besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern. Neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten gibt es vier weitere Mitglieder. Neue Mitglieder des EZB-Direktoriums können von den jeweiligen Finanz- und Wirtschaftsministern empfohlen werden. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.
EZB-Rat
Der EZB-Rat entscheidet unter anderem über die Höhe des jeweils aktuellen Leitzinses. Er besteht neben den sechs Mitgliedern aus dem EZB-Direktorium darüber hinaus aus den 17 Präsidenten der jeweiligen Nationalen Zentralbanken (NZB). Der EZB-Rat ist das höchste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank. Eine Tagung der momentan 23 Mitglieder findet in der Regel alle zwei Wochen statt, wobei Entscheidungen meist durch eine einfache Mehrheit entschlossen werden können.
Erweiterter Rat der EZB
Der sogenannte Erweiterte Rat der EZB beteiligt sich in Form von Beratung oder Koordination an allen Arbeiten der EZB. Darüber hinaus werden hier die ersten Schritte für eine eventuelle Erweiterung des Euroraums gelegt. Außerdem wirkt der Erweiterte Rat der EZB zum Beispiel bei der Erhebung von statistischen Daten mit. Eine Tagung des Erweiterten Rates findet in der Regel nur alle drei Monate statt.
Mitglied sind hier neben dem Präsident und Vizepräsident der Europäischen Zentralbank (EZB) auch sämtliche Präsidenten der Nationalen Zentralbanken (NZB) aller 27 EU-Staaten.
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