Maßnahmen der EZB
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Damit die Europäische Zentralbank (EZB) die ihr auferlegten Aufgaben erfüllen kann, stehen eine Reihe verschiedener Maßnahmen bzw. Instrumente zur Verfügung. Nur diese machen es der EZB möglich, eine funktionierende Volkswirtschaft zu erreichen.
Folgende wichtige Instrumente der EZB gibt es:
Einlagefazilitäten
Die Einlagefazilität erlaubt es Geschäftsbanken kurzfristig Geld, welches zurzeit nicht benötigt wird, zu deponieren. Hierfür erhalten die Banken den jeweils von der EZB festgelegten Einlagesatz. Der wohl größte Vorteil der Einlagefazilitäten besteht darin, dass Liquiditätsüberschüsse, also „totes Kapital“ vermieden werden. Trotzdem ist der Einlagesatz natürlich nicht besonders hoch, weshalb eine solche Anlagemöglichkeit auf Dauer für Geschäftsbanken ebenfalls nicht besonders attraktiv ist. Es handelt sich vielmehr nur um eine kurzfristige Notlösung.
Ständige Fazilitäten
Bei den ständigen Fazilitäten handelt es sich sowohl um die Einlagefazilitäten als auch um die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Im Grunde handelt es sich hierbei um einen Nutzen speziell für Geschäftsbanken. Über die Spitzenrefinanzierungsfazilität besteht nämlich die Chance, kurzfristig Liquidität bis zum nächsten Tag zu bekommen – natürlich nur im Gegenzug einer Zinszahlung. Grundsätzlich ist das Volumen nicht begrenzt, aber aufgrund der meist nicht besonders attraktiven Zinssätze ist diese Möglichkeit auf Dauer nicht geeignet.
Offenmarktpolitik
Das wichtigste Offenmarktgeschäft der Europäischen Zentralbank stellt das sogenannte Hauptrefinanzierungsinstrument dar. Geschäftsbanken haben hierbei die Möglichkeit Geld von der Zentralbank gegen eine Zinszahlung zu erhalten. Das läuft bei der Offenmarktpolitik in der Regel im Auktionsverfahren ab. Wie bei einer Auktion üblich, erhält der jeweils Höchstbietende den Zuschlag und bekommt das Kapital zum vereinbarten Zinssatz.
Mindestreservepolitik
Ein Anspruch der Europäischen Zentralbank ist es, dass Geschäftsbanken eine Mindestreserve auf einem Girokonto vorweisen können. Die EZB fordert hier einen Prozentsatz von zurzeit ein Prozent der Einlagen.
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