Periodenfremde Aufwendungen
Ein Merkmal von Aufwendungen besteht darin, dass sie einer bestimmten Periode zugeordnet werden. Aufwendungen, die sich nicht auf den aktuellen Abrechnungszeitraum beziehen, werden daher als periodenfremd bezeichnet. In der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) gehören periodenfremde Aufwendungen zum neutralen Aufwand, weil kein Bezug zu den Kosten der betrachteten Periode besteht.
Zur besseren Verdeutlichung ein Beispiel
Im Monat August wird festgestellt, dass Mitarbeiter H noch Gehalt für Juli in Höhe von € 500,00 zusteht. Der Differenzbetrag wird mit der Augustabrechnung überwiesen.
Erklärung: Das im Folgemonat ausgezahlte Gehalt von € 500,00 ist im August als periodenfremder Aufwand zu betrachten, denn die Kosten sind bereits im Juli entstanden. Damit in der KLR für August die Gehaltsaufwendungen in der korrekten Höhe ausgewiesen werden, ist die Nachzahlung hier als neutraler Aufwand anzusehen.
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