Aufwendungen Definition
Generell sind unter Aufwendungen alle Geschäftsvorfälle zu verstehen, die zu einer Verminderung des betrieblichen Gewinns führen und dabei nicht eine Auszahlung an Eigentümer oder Anteilseigner darstellen. Aufwendungen werden immer einem Abrechnungszeitraum zugeordnet (periodisiert).
In der Buchhaltung werden sie auf der Sollseite des entsprechenden Aufwandkontos erfasst und beim Jahresabschluss über die Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) abgeschlossen. Auf diese Weise beeinflussen sie den Gewinn.
Abgrenzung zu Ausgaben
Ausgaben sind nicht automatisch Aufwendungen. Eine Ausgabe wird erst dann zum Aufwand, wenn ihr ein erfolgswirksamer Geschäftsvorfall zu Grunde liegt. Beispiele dafür können sein: Einkauf von Büromaterial gegen Barzahlung, die Banküberweisung der Kfz-Steuer für den Firmenwagen.
Abgrenzung zu Kosten
Kosten fallen nur im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung (zum Beispiel der Produktion von Möbeln) an. Aufwendungen können im gesamten Unternahmen anfallen, auch in produktionsfernen Bereichen wie Vertrieb oder Verwaltung. Hier ist dies nochmal deutlicher erklärt: Unterschied Aufwendungen - Kosten
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