Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden (FB-Verbindlichkeiten)
Kontoname | Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden (FB-Verbindlichkeiten) |
Kontenart | Passives Bestandskonto |
Erläuterung | Zu den Verbindlichkeiten gegenüber den Finanzbehörden gehören die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Diese Abzüge vom Bruttolohn bzw. Bruttogehalt werden vom Arbeitgeber einbehalten und müssen bis zum 10. des folgenden Monats an die Finanzbehörden überwiesen werden. Das Konto „Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden“ gleicht sich im Monat nach der Lohn- bzw. Gehaltszahlung immer aus, wenn die einbehaltenen Steuern an das Finanzamt abgeführt werden. Nur im Monat Dezember weist dieses Konto einen Saldo (Verbindlichkeiten gegenüber den Finanzbehörden)auf. Die Passivierung ist notwendig, weil die einbehaltenen Steuern erst am 10. des folgenden Monats (Januar des nächsten Jahres) fällig werden. Das Konto wird dann als Passives Bestandskonto mit diesem Saldo über SBK abgeschlossen. |
Beispiele und Buchung |
1. Buchung der Lohn- bzw. Gehaltszahlung am 30. des Monats, Banküberweisung:
Löhne/Gehälter
2.Banküberweinsung der einbehaltenen Steuern zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt:Arbeitgeberanteil SV an FB Verbindlichkeiten an SV Beitragsvorauszahlung an Bank
FB Verbindlichkeiten an Bank
|
Kontenabschluss | FB-Verbindlichkeiten an Schlussbilanzkonto (SBK) |
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