Betriebliche Steuern


Erläuterungen vom Konto "Betriebliche Steuern": 

In einem Unternehmen kann die Buchung von Steuern in unterschiedlichen Zusammenhängen erfolgen.

  1. Steuern, die den Unternehmer als Privatperson betreffen (Einkommens- und Kirchensteuer, Grundsteuer für das Privathaus, KFZ-Steuer für das Privatfahrzeug.
  2. Steuern als durchlaufender Posten (Umsatzsteuer, einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer der Arbeitnehmer). Hier werden die Steuern vom Unternehmen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, diese Steuerarten stellen für das Unternehmen keinen Aufwand dar.
  3. Aktivierungspflichtige Steuern (Grunderwerbssteuer). Diese Steuer fällt beim Kauf von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäuden an und muss mit dem Kaufpreis auf dem entsprechenden Bestandskonto aktiviert werden.
  4. Betriebssteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer für Betriebsgrundstücke und Betriebsgebäude, KFZ-Steuer für den betrieblichen Fuhrpark). Diese Steuerarten werden auf dem Konto“ Betriebliche Steuern“ oder entsprechenden einzelnen Steuerkonten erfasst und stellen betrieblichen Aufwand dar. Sie mindern den steuerpflichtigen Gewinn.

Das Konto "Betriebliche Steuern" im Überlick:


Kontoname Betriebliche Steuern
Kontenart Aufwandskonto
Beispiele und Buchung 1. Banküberweisung der Gewerbesteuer
Betriebliche Steuern (Gewerbesteuer) an Bank

2.Banküberweisung der KFZ-Steuer für den Fuhrpark
Betriebliche Steuern (KFZ-Steuer) an Bank

3. Ein LKW wurde abgemeldet. Die zu viel gezahlte KFZ-Steuer wurde vom Finanzamt erstattet, Banküberweisung:
Bank an Betriebliche Steuern (KFZ-Steuer)
Kontenabschluss
Betriebliche Steuern an Gewinn- und Verlustkonto (GuV)
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