Ermittlung der Steuerabzüge (Video)


Wie berechnet man die Steuerabzüge? Die monatlichen abzugebenden Steuern setzen sich aus vielen Bestandteilen zusammen. In diesem Video wird gezeigt, wie das alles funktioniert.


Texte, die man vorher gelesen haben sollte:


Weitere Videos aus der Reihe "Lohn und Gehalt":

Transkription zum Video:

Hallo liebe Rechnungswesen Freunde,

in diesem Video will ich euch mal zeigen, wie man die Steuerabzüge ermittelt. In den vorhergehenden Videos habe ich euch schon gezeigt, wie man die Löhne Gehälter verbucht zusammen mit den Steuern und den Sozialabgaben. Ergänzend dazu möchte ich euch noch mal zeigen, wie man überhaupt die Steuerabzüge ermittelt.

Wir kommen wie immer mal zu unserem Beispiel. In diesem Beispiel ist Lehrerin Frau Gargel ledig und kinderlos und sie gehört der katholischen Kirche an. Ihr Bruttoverdienst verdienst 3002€ und ist völlig fiktiv und könnte auch 5000€ brutto verdienen, aber in unserem Beispiel verdient sie 3002€ brutto. Unser Ziel in diesem Video ist es, nun die gesamten Steuerabgaben von Frau Gargel zu berechnen. Dazu müssen wir als erstes herausfinden, welche Steuerklasse Frau Gargel hat. Dazu werde ich mal die Definition der sechs Steuerklassen vorlesen.

Die Steuerklasse 1: Nicht verheiratete, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmer, sowie verheiratete, die ständig getrennt leben.

Die Steuerklasse 2: Arbeitnehmer der Steuerklasse 1, sofern sie mindestens 1 Kind besitzen.

Die Steuerklasse 3: Verheiratete, jedoch nicht ständig getrennt lebende Arbeitnehmer, deren Ehegatte kein Arbeitslohn bezieht oder in die Steuerklasse 5 eingeordnet ist.

Die Steuerklasse 4: Verheiratete, nicht ständig getrennt lebende Arbeitnehmer, wenn beide Arbeitslöhne beziehen.

Die Steuerklasse 5: Verheiratete, nicht ständig getrennt lebende Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, wobei ein Ehegatte auf gemeinsamen Antrag in Steuerklasse 3 ist.

Die Steuerklasse 6: Bezieht ein Arbeitnehmer Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern, wird auf dem zweiten und jeden weiteren Lohnsteuerkarte die Steuerklasse 6 eingetragen.

Das sind nun die sechs Lohnsteuerklassen, die es in Deutschland nun gibt. Die Definition sind aus dem Schmolke Deitermann, der Auflage 30. Da das Steuerrecht in Deutschland, wie ihr schon an den Definitionen eben gemerkt habt, sehr kompliziert ist, haben wir uns jetzt mal für einen einfachen Fall entschieden, nämlich Frau Gargel ist ledig und kinderlos, gehört der katholischen Kirche an und ist mit ledig und kinderlos natürlich in Steuerklasse 1 einzustufen. Die nochmal genau lautet: Nicht verheiratete, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmer, sowie verheiratete, die ständig getrennt leben. In diesem Fall ist sie ledig, also lebt getrennt und hat kein Kind. Demnach können wir hier die Steuerklasse 1 schon mal eintragen. Da sich der Steuerfreibetrag nach der Anzahl der Kinder richtet und wir hier keine Kinder haben im Beispiel, haben wir einen Steuerfreibetrag von null. Das ist der Steuerfreibetrag.

Kommen wir nun zur Ermittlung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer. Dafür brauchen wir diese Monatslohnsteuertabelle. Diese ist aus dem Jahr 2009, es gibt bestimmt aktuellere, aber für unser Beispiel reicht diese hier vollkommen aus. Wir sehen hier auf der Lohnsteuertabelle, ab dem Lohn 3000€ bewegen. Die nächste Stufe wäre 3300€ und wir schauen uns in dieser Spalte an, welche Steuerklasse wir haben, das ist hier die erste Zeile und da finden wir schon gleich unsere Lohnsteuer daneben. Und zwar sind das die 536,25€. Gehen wir weiter in unserer Zeile. Der Solidaritätszuschlag beträgt laut dieser Lohnsteuertabelle 29,49€. Zu guter Letzt wissen wir, Frau Gargel ist katholisch und da zahlen wir eine Kirchensteuer von 42,89€. Das sind unsere gesamten Steuern, die wir vom Bruttogehalt hier abziehen müssen. Diese müssen noch addiert werden. In Summe kommen wir da auf einen Betrag von 608,63€. So einfach ist das eigentlich.

Ihr müsst euch noch mal die Lohnsteuertabelle vor Augen führen. Einfach gucken wie viel beträgt der Bruttoverdienst im Beispiel. Die Lohnsteuertabelle wird euch in Klausur, Test oder Klassenarbeiten garantiert zur Seite gelegt. Wenn nicht, sind sogar Steuerklasse und Steuerfreibetrag vorgegeben und ihr müsst nur noch schauen, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Diese werden am Ende addiert und wir haben hier monatliche Gesamtsteuern von 608,63€. Diese 608,63€ muss dann Frau Gargel monatlich an das Finanzamt abführen, in dem Fall macht das garantiert der Arbeitnehmer, der das für sie abführt. Sie erhält dann nur noch den Nettolohn überwiesen von so und so viel Euro. Weil wir sind hier noch nicht am Ende bei den Abgaben. Man führt nicht nur Steuern monatlich ab, sondern natürlich auch Sozialabgaben, wie die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Zu diesen Beispielen kommen wir noch mal gesondert in einem anderen Video, wo ich euch zeige wie man diese ermittelt. Desweiteren verweise ich noch mal auf das Video Lohn und Gehalt buchen, wo wir genau diese Steuern in die Konten verbuchen aus Sicht des Unternehmers.

Zum Schluss fasse ich wie immer noch einmal zusammen: Wir haben uns heute angeschaut, wie man die Steuerabzüge ermittelt anhand eines Beispiels. Haben uns die Definition der Steuerklassen in Deutschland angeschaut, sind hier auf die Steuerklasse 1 gekommen und den Steuerfreibetrag von null. Haben dann aus der Lohnsteuertabelle die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgelesen. Haben diese addiert und haben so die gesamten Steuerabgaben ermittelt.

Ich hoffe dieses Video hat euch zeigen können, wie man die Steuerabzüge ermittelt und hilft euch in euren Klassenarbeiten oder Klausuren weiter. Wenn noch Fragen auftauchen, einfach kommentieren auf Facebook, youtube oder direkt auf rechnungswesen-verstehen.de. Wir sind über jedes Feedback dankbar. Wir sehen uns beim nächsten Video wieder. Bis dann.

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