Sparer-Pauschbetrag


notes Inhalte

Gesetzlich geregelt ist der Sparer-Pauschbetrag in § 20 Abs. 9 EStG. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden um den einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € gekürzt. Der Sparer-Pauschbetrag darf nicht zum Ausweis eines Verlusts bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen.

Besonderheiten bei Ehegatten

Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Sparer-Pauschbetrag. Steuerpflichtige Kapitaleinnahmen bleiben deshalb bis zur Höhe von 1.602 € grundsätzlich unbesteuert. Ehegatten können die verdoppelten Beträge auch dann in Anspruch nehmen, wenn nur einer von ihnen Kapitaleinkünfte bezieht. Soweit ein Ehegatte seinen Pauschbetrag nicht ausschöpfen kann, wird dieser auf den ¬anderen Ehegatten übertragen.

Berechnung vom Sparer Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag stellt im Ergebnis eine Steuerbefreiung für Kapitaleinnahmen bis zu den genannten Grenzen dar. Deshalb darf der Abzug nicht zu einem Verlust führen. Bei den Kapitalerträgen konnten Steuerpflichtige nur bis 2008 und nur dann einen Verlust ausweisen, wenn die tatsächlich angefallenen Werbungskosten höher waren als die Einnahmen. Ab 2009 dürfen die tatsächlichen Werbungskosten nicht mehr abgezogen werden. Es findet lediglich ein Abzug des Pauschbetrages statt.

Beispiel 1:

Ein lediger Steuerpflichtiger erzielt Einkünfte aus Dividenden in Höhe von 2.000 € im Kalenderjahr. Er unterhält hierzu ein Depot bei seiner Bank, für das eine jährliche Gebühr in Höhe von 150 € anfällt. Bei seiner Einkommensteuererklärung zieht er statt der Depotgebühren von 150 € den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € ab, obwohl im geringere tatsächliche Werbungskosten entstanden sind.

Beispiel 2:

Ein lediger Steuerpflichtiger erzielt Zinseinnahmen in Höhe von 200 € im Kalenderjahr. Aufwendungen sind ihm hierfür nicht entstanden. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen betragen 0 €, da der Sparer-Pauschbetrag nicht zu negativen Einkünften führen kann.

Freistellungsauftrag

Den Sparer-Pauschbetrag kann bereits im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs in Anspruch genommen werden, indem ein Freistellungsauftrag erteilt wird. Wird der ¬Sparer-Pauschbetrag auf diesem Weg nicht vollständig ausgeschöpft, kann der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung beantragen, dass die Abgeltungssteuer im Rahmen der Veranlagung festge¬setzt wird.

Dabei gilt weiterhin der besondere Steuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Zusammenfassung Sparer-Pauschbetrag

  • Der Sparer-Pauschbetrag fällt bei den Einkünften aus Kapitalvermögen an,
  • Er wird als Werbungskosten-Pauschbetrag von den Einnahmen abgezogen,
  • Tatsächliche Werbungskosten finden keinen Ansatz.
Tipp: Du willst die Buchhaltung schneller lernen? Jetzt hier klicken!
whatshot Beliebteste Artikel
category Auch in dieser Kategorie