Soll Versteuerung
Der Begriff Sollbesteuerung / Soll Versteuerung beschreibt eine Methode zur Ermittlung der Umsatzsteuerzahllast.
In diesem Fall muss der Unternehmer die auf seinen Ausgangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, sobald er die Rechnung an seinen Kunden gestellt hat. Ob die Rechnung bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt wurde, ist dabei nicht von Bedeutung.
Gesetzliche Grundlagen der Soll Verseuerung
Nach § 16 UStG wird die Umsatzsteuererhebung aufgrund von vereinbarten Entgelten als Normalfall festgelegt. Das bedeutet, eine Umsatzsteuerschuld entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Lieferung oder Leistung erbracht wurde.
Sollbesteuerung in der Praxis
Eine Korrektur der an das Finanzamt abgeführten Steuerbeträge ist bei diesem Verfahren erst im Nachhinein möglich. Sollte auf diese Weise Steuer auf einen Umsatz abgeführt werden, der dann später doch nicht bezahlt wird, kann dieser Betrag bei einer späteren Steuerzahlung abgezogen werden.Diese Vorgehensweise gilt nicht, wenn das gesamte Entgelt oder Teile davon vor der Leistungserbringung vereinnahmt werden.
In diesem Fall entsteht die Steuer nach dem Grundsatz der Mindest-Ist-Besteuerung mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die entsprechenden Beträge vereinnahmt wurden.
Innerhalb bestimmter Umsatzgrenzen ist auch ein Wechsel zur Ist Versteuerung möglich, bei der die Umsatzsteuer erst nach Zahlung der entsprechenden Rechnung bei der Umsatzsteuerzahllast berücksichtigt und somit die Liquidität des Unternehmens verbessert wird.
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