Lohnsteuer Nachschau
notes Inhalte
- chevron_right Sicherung der Einnahmequelle mit neuem Prüfinstrument
- chevron_right Rechte und Pflichten des Prüfers
- chevron_right Rechtliche Einordnung
- chevron_right Übergang von der Nachschau zur regulären Außenprüfung
- chevron_right Einspruch gegen die Lohnsteuer-Nachschau
- chevron_right Zusammenfassung "Lohnsteuer Nachschau"
- nur lohnsteuerliche Aspekte und daher
- findet keine vollständige Betriebsprüfung statt
Sicherung der Einnahmequelle mit neuem Prüfinstrument
Die Lohnsteuer stellt neben der Umsatzsteuer die wichtigste Einnahmequelle des Staats dar. Daher sind wirksame Prüfungsinstrumente aus Sicht der Finanzverwaltung von besonderer Bedeutung. Mit der Lohnsteuer-Nachschau wurde für eine Prüfung ohne vorherige Ankündigung eine Rechtsgrundlage eingeführt. Damit existiert nun eine gesicherte Rechtsgrundlage für eine schnelle und effektive Prüfung durch die Finanzämter.Rechte und Pflichten des Prüfers
Der Steuerpflichtige muss vom Prüfer noch vor Beginn der Lohnsteuer-Nachschau über seine Rechte und Pflichten belehrt werden. Diese sind insbesondere- das Betretensrecht sowie
- die Pflicht zur Vorlage von Unterlagen.
Außerdem sind Anlass und Umfang der Nachschau dem Unternehmer bekannt zu machen. Der Prüfer muss sich gegenüber dem Steuerpflichtigen ausweisen.
Er darf unangemeldet erscheinen und Grundstücke und Betriebsräume betreten. Er muss dabei aber die üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten des Unternehmens beachten. Zulässig sind nicht:
- eine Lohnsteuer-Nachschau nach Geschäftsschluss und
- eine Durchsuchung privater Wohnräume.
- alle Lohnunterlagen,
- Lohnkonten und Lohnabrechnungen,
- Personalakten,
- Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer sowie
- dazugehörige Buchungsbelege.
Rechtliche Einordnung
Die allgemein gehaltene Lohnsteuer-Nachschau soll einer zeitnahen Kontrolle dienen, die die Außenprüfung nicht verdrängen soll. Vertiefte Ermittlungen sollen auch weiterhin im Rahmen einer Außenprüfung vorgenommen werden.Übergang von der Nachschau zur regulären Außenprüfung
Insbesondere um Erkenntnisse der Nachschau nicht zu gefährden, ist ein Übergang von der allgemeinen Lohnsteuer-Nachschau zu einer Außenprüfung möglich. Eine gesonderte Prüfungsanordnung ist hierfür nicht erforderlich. Der Prüfer ist lediglich verpflichtet, auf den Übergang von der Nachschau zur Außenprüfung schriftlich hinzuweisen und den Prüfungsumfang festzulegen.Einspruch gegen die Lohnsteuer-Nachschau
Es besteht die Möglichkeit für den Steuerpflichtigen gegen die Lohnsteuer-Nachschau Einspruch einzulegen. Dies kann entweder schriftlich direkt beim Prüfer oder im Anschluss an die Prüfung erfolgen. Über den Einspruch entscheidet dann der Prüfer sofort oder das zuständige Finanzamt.Zusammenfassung "Lohnsteuer Nachschau"
- Prüfinstrument zur zeitnahen und ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer,
- Umfangreiche Rechte und Pflichten sowohl für Prüfer als auch für den Steuerpflichtigen,
- Nahtloser Übergang zu einer Außenprüfung, z.B. einer vollständigen Betriebsprüfung, ist möglich.
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