Körperschaftsteuer
- chevron_right Allgemeines zur juristischen Person
- chevron_right Beschränkte und unbeschränkte Körperschaftssteuerpflicht
- chevron_right Besteuerung ausgeschütteter Gewinne
- chevron_right Mindestkörperschaftssteuer
Einkommenssteuer gilt für private Personen.
Das Steuerrecht ist dafür da, die einzelnen Körperschaften mit deren Steuern in Verbindung zu setzen. Es regelt welche Steuern von wem bezahlt werden müssen.
Allgemeines zur juristischen Person
Juristische Einheiten sind Zusammenschlüsse von Personen, welche rechtsfähig handeln können. Die Rechtsfähigkeit des Menschens beginnt bekanntlich mit dessen Geburt. Doch neben den natürlichen Personen, nehmen auch juristische Personen an dem Wirtschafts- und Rechtsleben teil. Aber diese sind doch nur ein Gebilde, wie zum Beispiel der Bund, Länder, Sozialversicherungsträger, Religionsgemeinschaften oder sonstige Kammern und können nicht natürlich geboren werden. Da diese juristischen Personen des öffentlichen Rechts, nicht aus Fleisch und Blut bestehen, gilt ihr Beginn der Rechtsfähigkeit ab staatlicher Titelverleihung oder Genehmigung. Genauso wie dessen der juristischen Person des privaten Rechts ab Genossenschafts-, Vereinsregister- oder Handelseintragung gilt. Zu den juristischen Personen des privaten Rechts zählen GmbHs, Vereine, AGs und Genossenschaften. Ihr Vermögen ist zur Gänze von dem Vermögen der anderen Mitglieder oder Gesellschafter zu trennen.
Eine juristische Person erlischt, sobald sie aus dem jeweiligen Register gelöscht wird, die Genehmigung entzogen oder die Verleihung aufgehoben wird.
- Wer entrichtet die Körperschaftssteuer?
Alle oben beschriebenen juristischen Personen, welche durch bestimmte Organe geführt werden und als Träger von Rechten und Pflichten fungieren. Da die juristische Person ein Gebilde ist, nimmt diese durch bestimmt gewählte Personen, beziehungsweise dessen Satzung, in der Wirtschaftswelt teil. Diese juristischen Vertreter besteuern mit der KöSt das Einkommen und führen ebenso alle anderen rechtlichen Handlungen durch. - Was besteuert die Körperschaftssteuer eigentlich?
Sie besteuert das Einkommen aller oben beschriebener juristischen Personen. Seit 2005 gilt ein fixer Steuersatz von 25% (Davor waren es noch 34%). Ganz gleich, ob der Gewinn behaltet oder an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. - Wie erfolgt die Bemessung?
„ Für die Körperschaftssteuer gilt als Grundlage der Bemessung das Einkommen, welches im Veranlagungszeitraum erzielt wurde“
Was heißt das?
Im Einkommensteuergesetz ist genau geregelt, was als Einkommen gilt und wie dieses ermittelt werden soll. Hier gelten konkrete Gewinnermittlungsvorschriften. Im Körperschaftssteuergesetz sind weitere zusätzliche Bestimmungen aufgelistet. Bei Kapitalgesellschaften gilt der Gewinn als Hauptbasis. Von diesem Gewinn werden die Vorjahresverluste als Sonderausgaben abgezogen. - Wann unterliegt eine Körperschaft öffentlichen Rechts der KöSt?
Wenn diese als einen Betrieb nach gewerblicher Art unterhält. Das heißt die Einrichtung muss
- wirtschaftlich und selbstständig tätig sein,
- überwiegend aber im besten Falle, ausschließlich eine nachhaltige privatwirtschaftliche Tätigkeit ausüben,
- diese Tätigkeit sollte wirtschaftlich nützliches Gewicht aufweisen und
- zur Erzielung von Einnahmen dienen. Aber eine Absicht zur Gewinnerzielung ist nicht notwendig.
Beispiel: Eine Ländergemeinde betreibt eine Raststätte an der Autobahnausfahrt
Beschränkte und unbeschränkte Körperschaftssteuerpflicht
Besitzt eine Körperschaft ihren Hauptsitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland, dann zählt diese zu den „unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften“. Wichtig ist wo die Körperschaft/die Vermögensmasse durch die Satzung, den Vertrag, das Gesetz ansässig ist. Es wird also keine Rücksicht darauf genommen, woher bzw. aus welchen Einkünften das Einkommen beruht. Hier ist die Inlandsregelung nicht wichtig.
Alle anderen Körperschaften, d.h. Körperschaften dessen Sitz, noch deren Geschäftsleitung NICHT im Inland ist, gelten automatisch als „beschränkt steuerpflichtige Körperschaften“. Dies hat zur Folge, dass nur konkrete inländische Einkünfte unter die beschränkte Steuerpflicht fallen.
Besteuerung ausgeschütteter Gewinne
Das Einkommen, welches eine Körperschaft erzielt, wird in den meisten Fällen auf zwei Ebenen besteuert. Als erstes wird die Körperschaftssteuer entrichtet. Ist der Gesellschafter, an welchen der mit der KöSt belastete Gewinn ausbezahlt werden soll, eine natürliche Person, so hat dieser seine Gewinne mit der Einkommensteuer, in Form der Kapitalertragsteuer, zu versteuern. Die Einkommensteuer dann von den Körperschaften einbehalten. Nun gilt die Steuerpflicht als erledigt.
Ist der anzuwendende Einkommenssteuersatz beim Gesellschafter niedriger als der Kapitalertragsteuersatz – so besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Veranlagung zu stellen.
Mindestkörperschaftssteuer
Die Mindestkörperschaftsteuer muss im Vergleich zu der herkömmlichen Körperschaftssteuer auch in Jahren mit niedrigerem Gewinn oder in Jahren des Verlustes bezahlt werden. Die Höhe orientiert sich dabei an dem Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft. Sind diese Gesellschaften beschränkt steuerpflichtig oder persönlich steuerbefreit, bezieht sich diese Befreiung auf die Mindestkörperschaftssteuer. Nur bei unbeschränkter Steuerpflicht muss die Mindestköst eingehoben werden.
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