Ertragssteuern
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Die Ertragssteuer ist eine der wichtigsten Steuerarten im deutschen Steuergesetz. Grundlage für die sogenannte Ertragssteuer ist der Vermögenszuwachs, der innerhalb einer bestimmten Periode bzw. eines bestimmten Zeitraumes erzeugt wird. Unter Vermögenszuwachs versteht man dabei die Gewinne in Form von Geld und Vermögensgegenständen. Diese bedeutet, dass das Geld bzw. die Vermögenswerte versteuert werden müssen, die meistens innerhalb einer Periode hinzugekommen sind.
Im Steuergesetz unterscheidet man immer zwischen natürlichen Personen und Unternehmen. Unter natürlichen Personen versteht man den ganz normalen Teil der Gesellschaft, die bei Unternehmen angestellt sind und die mit ihrer Arbeitskraft ihren Lohn erzeugen. Auf der anderen Seite stehen die Unternehmen. Diese Unterscheidung ist auch beim Thema „Ertragssteuer“ wichtig, da sich die Art der Ertragssteuer unterscheidet. Dieses liegt vor allem daran, dass Unternehmen über mehr Kapital verfügen als natürliche Personen.
- Bei natürlichen Personen ist die Einkommenssteuer die Ertragssteuer
- Bei Unternehmen und Konzernen ist die Körperschaftssteuer oder die Gewerbesteuer die Ertragssteuer
Was wird besteuert?
Häufig wird sogar in der Fachwelt missverstanden, was genau mit der entsprechenden Steuer versteuert wird. Im Gegensatz zu vielen anderen Steuern, lässt sich dieses bei der Ertragssteuer bei natürlichen Personen sowie bei Unternehmen und Konzernen leicht definieren.
- Bei natürlichen Personen ist das zu versteuernde Einkommen die Bemessungsgrundlage für die Ertragssteuer, d.h. das Einkommen, welches ein Angestellter über eine bestimmte Periode erwirtschaftet, wird mit einem bestimmten Prozentsatz versteuert
- Auch bei Unternehmen, die Kapitalgesellschaften sind (wie AG, GmbH), müssen auf das zu versteuernde Einkommen die sogenannte Körperschaftssteuer bzw. Ertragssteuer bezahlen
- Bei normalen Unternehmen, also bei Gewerbebetrieben, muss hingegen nur auf den Ertrag die Gewerbesteuer bzw. die Ertragssteuer bezahlt werden.
Gewinnermittlung bei Unternehmen
Bei Unternehmen erfolgt die Gewinnermittlung über die sogenannte Gewinn- und Verlustrechnung. Dieses ist ein Rechenwerk ähnlich wie die Bilanz, die im Jahresabschluss eines Unternehmens aufgeführt wird. In dieser werden die Umsätze den Kosten für Rohstoffe, Investitionen, Miete und Personal gegenübergestellt und letztendlich kommt der Rohgewinn unter dem Strich heraus.
Einkommensermittlung bei natürlichen Personen
Wie schon im oberen Absatz erwähnt, kann eine natürliche Person (normaler Angestellter bzw. Arbeiter) keine Gewinne wie ein Unternehmen generieren. Normale Arbeitnehmer müssen ihr Einkommen versteuern. Dafür muss eine Einkommenssteuererklärung angefertigt werden. Nicht jeder muss eine solche Steuererklärung abgeben, jedoch erlangt man dadurch häufig einen finanziellen Vorteil. Beispielsweise dann, wenn man Fahrkosten oder Bildungskosten für seine Kinder geltend machen möchte. Darüber hinaus muss jedoch beachtet werden, dass nicht nur das Geld versteuert werden muss, sondern auch die Leistungen, wodurch man einen finanziellen Vorteil erzielt. Dazu zählt beispielsweise die Benutzung eines Firmenwagens.
Steuersätze bei natürlichen Personen
Wichtig ist natürlich noch, wie hoch die Steuersätze der Ertrags- bzw. der Einkommenssteuer bei natürlichen Personen sind. Prinzipiell kann dazu gesagt werden, dass dieses von Jahr zu Jahr unterschiedlich ist. Es gibt immer ein Jahresfreibetrag, d.h. dieses ist die Summe, auf die keine Steuer bezahlt werden muss. Im Jahr 2017 beträgt diese 8820€. Danach beginnt die progressive Steuerberechnung, d.h. je höher das Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz. Der derzeitige Spitzensteuersatz, d.h. der höchste Prozentsatz liegt zwischen 42% und 45%. Den Spitzensteuersatz zählt, wer über 256000€ im Jahr verdient.
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