Nettolohn


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Als Nettolohn bezeichnet man das Entgelt, das nach den gesetzlichen Abzügen vom Bruttoentgelt übrig bleibt. Also:

Bruttoentgelt
abzügl. steuerliche Abzüge
abzügl. SV-Abzüge
= Nettolohn

Ganz so einfach ist es natürlich nicht immer. Hinzu kommt, dass der Nettobetrag häufig nicht mit der Auszahlung identisch ist.

Was ist der Nettolohn laut Gesetz

Am 01.07.2013 ist das Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) in Kraft getreten. Darin ist nun genau definiert, was denn nun zum Nettoentgelt zählt und was nicht. Diese Definition war notwendig, damit der Arbeitgeber bei Bescheinigung, die seine Mitarbeiter für die Beantragungen von Sozialleistungen usw. benötigen, einheitliche Angaben machen kann.

Das Nettoentgelt ist demnach nach §1 Abs. 2 die Differenz aus dem Gesamtbrutto nach §1 Abs. 3 und den gesetzlichen Abzüge – Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli-Zuschlag, Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungen.

Nettolohn ist nicht gleich Auszahlung

Nicht immer ist der Nettolohn identisch mit der Auszahlung. Durch Sachbezüge, Vorschüsse, Pfändungen, oder andere Einbehalte oder Nettoabzüge, weicht der Betrag durchaus ab.

Beispiel:
Der Arbeitnehmer erhält ein Gehalt von 3.000 €. Sein Arbeitgeber stellt ihm einen PKW zur Verfügung, den er auch privat nutzen kann. Er wählt die 1%-Regelung. (PKW 30000 € Wert, Entfernung Wohnung / Arbeit 20 km). Außerdem vereinbaren die beiden Parteien, dass 100 € von seinem Gehalt als Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge einbezahlt werden.

Bezug Betrag Gesamtbrutto Steuerbrutto Abzüge Netto
Gehalt 2.900 € 2.900 € 2.900 €    
Entgeltumwandlung 100 €        
SB Kfz 1% 300 € 300 € 300 €    
SB Wohnung Arbeit 0,03% 180 € 180 € 180 €    
Steuerabzüge St.Kl 1 / 0 Kinder       638 €  
SV-Abzüge       690 €  
Gesamt   3.380 €   1.328 €  
Nettobetrag         2.052 €
Abzug Sachbezug         -300 €
          -180 €
Auszahlung         1.572 €


Man sieht, dass hier bereits bei einer relativ einfachen Abrechnung die verschiedenen Bruttobeträge, Nettoentgelte und Auszahlung abweichen. Bei zunehmender Anzahl von Bezüge mit Inanspruchnahme von Sonderregelungen, wie etwa Pauschalierung der Steuer, steuerfreie Bezüge etc. weichen diese Zahlen immer mehr voneinander ab.

Wie wird der Nettolohn gebucht?

Bei solchen Abrechnungen ist es um so wichtiger, die Buchungen über ein Verrechnungskonto vorzunehmen:

Gehalt 2900 €      
betr. Altervorsorge 100 €      
Sachbezüge 480€      
AG-Anteile SV (ca.) 660 € an Verrechnungskonto 4140 €
         
Verrechnungskonto 4140 € an VB Steuer 638 €
      VB Sozialversicherung 690 €
      VB Sozialversicherung AG 660 €
      VB Einbehalte Altersvorsorge 100 €
      VB Arbeitnehmer 1572 €
      sonstiger betr. Ertrag str.frei 96 €
      sonstiger betr. Ertrag 19% 323 €
      19% USt. 61 €
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