Fallbeispiel: Ermittlung der Sozialversicherungsbeträge
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- chevron_right Endgültige Berechnung vom Netto-Gehalt
Beispielfall für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge
Beispielfall: Der IT-Techniker Thorsten Falle ist ledig und kinderlos. Er gehört der katholischen Kirche an und kommt aus Bayern. Sein Bruttoverdienst beträgt 3.002.00 €.Hinweis: Alle angegebenen Beitragssätze und Bemessungsgrenzen sind vom Stand 2009.
Folgende Fragen sollte man sich jetzt stellen:
- Kommt der Angestellte aus Ost oder aus West? (Einfluss auf die Beitragsbemessungsgrenzen) (West, da er aus Bayern kommt)
- Hat der Angestellte Kinder? (falls keine Kinder -> Höherer Anteil der Pflegeversicherung) (er hat keine Kinder. Also ist der erhöhte PV-Anteil zu zahlen)
- Liegt das Bruttogehalt über einer der Beitragsbemessungsgrenzen? (Nein, mit 3.002.00 € brutto liegt es unter den Grenzen)
Berechnung der Abzüge
Los geht's: Als Basis dient das Bruttogehalt von 3.002.00 €.
Versicherung | Beitragssatz | Betrag | Arbeitnehmeranteil |
Krankenversicherung | 14.0 % | 420.28 | 210.14 € (50 % von 420.28 €) + 27.01 € (0.9 % vom Brutto-Gehalt) = 237.15 € |
Pflegeversicherung | 1.95 % | 58.54 | 29.27 € (50 % von 58.54 €) + 7.50 € (0.25 % vom Brutto-Gehalt) = 36.78 € (also 1.225 % vom Brutto-Gehalt) |
Rentenversicherung | 19.9 % | 597.40 | 298.70 € (50 % von 597.40 €) |
Arbeitslosenversicherung | 2.8 % | 84.06 | 42.03 € (50 % von 84.06 €) |
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung gesamt: 614.66 €
Anmerkungen zur Berechnung:
- Die Sozialversicherungsbeträge werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu jeweils 50 % getragen - deswegen wird der Betrag jeweils halbiert.
- Bezüglich der KV: Bei der KV trägt der Arbeitnehmer zusätzlich 0.9 % alleine - im Beitragssatz von 14.9 % sind diese schon enthalten. Deswegen wird bei der Berechnung ein Beitragssatz von 14 % genommen. Dieser Betrag wird halbiert und anschließend werden noch 0.9 % vom Brutto-Gehalt zum entsprechenden Betrag addiert.
- Bezüglich der PV: Wie bei der Krankenversicherung gibt es auch bei der Pflegeversicherung einen Anteil, den nur der Arbeitnehmer trägt. (1.225 %)
Endgültige Berechnung vom Netto-Gehalt
Aus dem ersten Teil dieses Beispiels (Steuerabzüge) erfahren wir, dass dem Herr Falle Steuern in Höhe von 608.63 € abgezogen werden.
Wie oben zu sehen ist, betragen die Abzüge aus den Sozialversicherungen: 614.66 €.
Es ergibt sich also folgendes Netto-Gehalt.
3.002.00 €
- 608.63 €
- 614.66 €
= 1778.71 €
Wer jetzt noch wissen will, wie das ganze verbucht wird, schaut sich diese Seite an: Verbuchung von Lohn und Gehalt
Video: Ermittlung der Sozialversicherungsbeträge einfach erklärt
In diesem kostenlose Video erklären wir dir noch mal Schritt für Schritt, wie man Sozialversicherungsbeiträge errechnet
Zur Unterseite vom Video "Ermittlung der Sozialversicherungsbeträge" wechseln
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