Fallbeispiel: Ermittlung der Sozialversicherungsbeträge


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Dieses Fallbeispiel knüpft an die Berechnung der Steuerabzüge an. Hier soll nun veranschaulicht werden, wie von einem Bruttogehalt die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungen berechnet werden und wie hoch damit letztendlich das auszuzahlende Nettogehalt ausfällt.


Beispielfall für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge

Beispielfall: Der IT-Techniker Thorsten Falle ist ledig und kinderlos. Er gehört der katholischen Kirche an und kommt aus Bayern. Sein Bruttoverdienst beträgt 3.002.00 €.

Hinweis: Alle angegebenen Beitragssätze und Bemessungsgrenzen sind vom Stand 2009.

Folgende Fragen sollte man sich jetzt stellen:

  • Kommt der Angestellte aus Ost oder aus West? (Einfluss auf die Beitragsbemessungsgrenzen) (West, da er aus Bayern kommt)
  • Hat der Angestellte Kinder? (falls keine Kinder -> Höherer Anteil der Pflegeversicherung) (er hat keine Kinder. Also ist der erhöhte PV-Anteil zu zahlen)
  • Liegt das Bruttogehalt über einer der Beitragsbemessungsgrenzen? (Nein, mit 3.002.00 € brutto liegt es unter den Grenzen)

Berechnung der Abzüge


Los geht's: Als Basis dient das Bruttogehalt von 3.002.00 €.

Versicherung Beitragssatz Betrag Arbeitnehmeranteil
Krankenversicherung 14.0 % 420.28 210.14 € (50 % von 420.28 €) + 27.01 € (0.9 % vom Brutto-Gehalt) = 237.15 €
Pflegeversicherung 1.95 % 58.54 29.27 € (50 % von 58.54 €) + 7.50 € (0.25 % vom Brutto-Gehalt) = 36.78 € (also 1.225 % vom Brutto-Gehalt)
Rentenversicherung 19.9 % 597.40 298.70 € (50 % von 597.40 €)
Arbeitslosenversicherung 2.8 % 84.06 42.03 € (50 % von 84.06 €)


Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung gesamt: 614.66 €

Anmerkungen zur Berechnung:

  • Die Sozialversicherungsbeträge werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu jeweils 50 % getragen - deswegen wird der Betrag jeweils halbiert.
  • Bezüglich der KV: Bei der KV trägt der Arbeitnehmer zusätzlich 0.9 % alleine - im Beitragssatz von 14.9 % sind diese schon enthalten. Deswegen wird bei der Berechnung ein Beitragssatz von 14 % genommen. Dieser Betrag wird halbiert und anschließend werden noch 0.9 % vom Brutto-Gehalt zum entsprechenden Betrag addiert.
  • Bezüglich der PV: Wie bei der Krankenversicherung gibt es auch bei der Pflegeversicherung einen Anteil, den nur der Arbeitnehmer trägt. (1.225 %)

Endgültige Berechnung vom Netto-Gehalt


Aus dem ersten Teil dieses Beispiels (Steuerabzüge) erfahren wir, dass dem Herr Falle Steuern in Höhe von 608.63 € abgezogen werden.

Wie oben zu sehen ist, betragen die Abzüge aus den Sozialversicherungen: 614.66 €.

Es ergibt sich also folgendes Netto-Gehalt.
3.002.00 €
- 608.63 €
- 614.66 €
= 1778.71 €

Wer jetzt noch wissen will, wie das ganze verbucht wird, schaut sich diese Seite an: Verbuchung von Lohn und Gehalt


Video: Ermittlung der Sozialversicherungsbeträge einfach erklärt

In diesem kostenlose Video erklären wir dir noch mal Schritt für Schritt, wie man Sozialversicherungsbeiträge errechnet

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