Zolllager


Kurz & einfach erklärt:

Zolllager verständlich & knapp definiert

Bei einem Zolllager handelt es sich um ein Zwischenlager,  in welchem unversteuerte / unverzollte Waren temporär gelagert werden. 

Es gibt zahlreiche Gründe, warum die verschiedensten Arten von Zolllagern betrieben werden. Vorab gibt es eine Unterteilung in öffentliche und private Zolllager, wobei die öffentlichen in die Typen A, B und F, die privaten in die Typen C, D E unterteilt werden.

Öffentliche Zolllager (unterteilt durch verschiedene Verantwortlichkeiten):

Typ A

Hierbei handelt es sich in der Regel um ein Sammellager für verschiedenen Einlagerer. Der Lagerhalter hat dafür zu sorgen, dass die lagerrechtlichen Vorschriften eingehalten werden und ist verantwortlich für die Ware, der Einlagerer hingegen für die Überführung der Ware in das entsprechende Zollverfahren.

Vorgehensweise:

Der Einlagerer übergibt dem Lagerhalter die Ware zu treuen Händen, oder bestimmt dieses Lager als Empfänger seiner zollpflichtigen Ware.

Entnimmt der Einlagerer seine Ware dem Lager, so muss er vorher die zolltechnische Abwicklung einleiten, damit die Ware für den freien Verkehr zugelassen wird.

Bei Weiterversand der Ware hat ebenfalls der Einlagerer für die korrekte Erstellung der Versand- und Zollpapiere zu sorgen. Beide Verfahren sind in Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Zollamt abzuwickeln.

Typ B

Bei diesem Lagertyp trägt der Lagerhalter die volle Verantwortung, sowohl für die Ware und Einhaltung der Lagervorschriften, als auch für die Überführung der Ware in das entsprechend Zollverfahren.

Vorgehensweise:

Bei Entnahme der Ware aus diesem Lager hat der Einlagerer dieses rechtzeitig dem Lagerhalter zu avisieren. Der Lagerhalter wird dementsprechend das richtige Zollverfahren einleiten, damit die Ware in den freien Warenverkehr einfließen kann. Handelt es sich um Ware, die beispielsweise aus einem Drittland stammt und in ein anderes Drittland weiter verbracht werden soll, so hat dieses der Einlagerer dem Lagerhalter auch rechtzeitig anzukündigen, so dass der Lagerhalter das nötige Zollverfahren für diese Weiterleitung einleiten kann.

Typ F

Der Lagertyp F ist ausschließlich ein reines Zolllager, bei dem die jeweilige Zollverwaltung auch der Lagerhalter ist. Über diese Lager werden in der Regel Waren verbracht, die per Post aus Drittländern eingebracht werden.

Vorgehensweise:

Paketsendungen aus Drittländern werden zur weiteren Bearbeitung in ein Zolllager verbracht. Der Empfänger wird vom Zoll benachrichtigt, dass sein Paket im Zolllager XYZ eingegangen ist und er sich dort zwecks zollamtlicher Abwicklung und Abholung einfinden soll.

Im Beisein des Empfängers wird das Paket ausgepackt und mit den beiliegenden Papieren verglichen. Sind keine Papiere vorhanden oder es handelt sich um ein Geschenk, wird mittels des Internet der Warenwert festgestellt. Ist dieser oberhalb der Freigrenze, muss der Empfänger die fälligen Abgaben an die Zollkasse entrichten und darf seine Ware mitnehmen.

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