Zinsschranke


Kurz & einfach erklärt:

Zinsschranke verständlich & knapp definiert

Ein gesetzlich reglementierter maximaler Zinsbetrag, den Unternehmen steuerlich geltend machen können. Die Einführung 2008 wurde damit begründet, dass Unternehmen zur Gewinnverlagerung ins Inland animiert und eine Kapitalkostenverlagerung nach Deutschland verhindert werden soll.

Bei der Zinsschranke handelt es sich um einen im Jahr 2008 neu eingeführten Begriff im Steuerrecht mit erheblichem Einfluß auf die von einem Unternehmen zu bezahlenden Steuern oder auch die Absetzbarkeit von Zinsen als Betriebsausgaben. Das Ziel dieser Neuregelung ist die Vermeidung von bisher als legal angesehenen Gewinntransfers in Länder mit einer niedrigeren Steuerquote. Die Zinsschranke ist deshalb auch eher für internationale Konzerne bzw. Holdingstrukturren von Bedeutung als für mittelständische Unternehmen.

Anwendbarkeit und Begründung der Zinsschranke


Die Zinsschranke findet immer dann Anwendung, wenn die für Zinsen bezahlten und in der Steuer geltend gemachten Beträge höher sind als die Erträge gleicher Kategorie des jeweiligen Unternehmens.

Damit sollen unter anderem folgende Szenarien vermieden werden, die Konzerne bisher genutzt haben:

  • Gesellschafter geben dem Unternehmen keine Eigenkapitalspritze: Stattdessen transferieren sie im Rahmen der Kapitalverkehrsfreiheit das Kapital zuerst in ein Niedrigsteuerland. Verleihen dann das in diesem Sinne eigentlich "eigene" Geld an das Unternehmen. Plötzlich erscheint es in der Bilanz als Fremdkapital bzw. Kredit. Die Zinsaufwendungen würden im Inland mit hohem Steuersatz als Abzugsposten geltend gemacht, im Ausland mit einem niedrigen Steuersatz versteuert. Damit würde das Unternehmen Infrastruktur etc. im Inland nutzen, zum Erhalt der Gesellschaft aber wenig beitragen. 
  • Konzerne lassen ihre Finanztochtergesellschaften in den Niederlanden, Karibik-Inseln, Panama oder ähnlichen Steueroasen wachsen und nutzen eine ähnliche wie die vorhin genannte Strategie. Zusätzlicher Nachteil bei Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe veröffentlichungspflichtig sind: Aktionäre und weitere Stakeholder können sich nur sehr schwer ein Bild der realen Ertragslage des Unternehmens verschaffen.
  • Aushöhlung de Haftungsbasis insbesondere in kriselnden Branchen: Die Zinsschranke ist ebenso ein Instrument des Gläubigerschutzes. Die Aufnahme von Krediten in Niedrigsteuerländern soll durch die Begrenzung der Absetzbarkeit unattraktiver werden als die Inlandsfinanzierung. Zusammen mit dem Prinzip, dass die Zinsen angemessen sein müssen wird einer Substanzverlagerung insbesondere bei drohendem Konkurs ein Riegel vorgeschoben.

Zinsschranke : Zusammenfassend kann gesagt werden:

  • Die Zinsschranke ist ein Sicherungsinstrument für die steuerlichen Bemessungsgrundlage. Unternehmen bzw. Konzerne sollen sich durch fiktive oder tatsächliche Zinszahlungen nicht auch noch Steuern erstattet bekommen können.
  • Sie wurde 2008 eingeführt und ist sorgt für mehr Steuergerechtigkeit
  • Von ihr sind meistens nur große bis sehr große Unternehmen betroffen

 


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