Zinsbindungsfrist


Kurz & einfach erklärt:

Zinsbindungsfrist verständlich & knapp definiert

Die Zinsbindungsfrist kommt in der Regel nur bei langfristigen Krediten zum Einsatz, die für die Finanzierung einer Immobilie genutzt werden. Während dieser Frist bleiben die Kreditzinsen konstant, auch wenn sich das aktuelle Marktzinsniveau verändert.
notes Inhalte

Während die Konditionen für gewöhnliche Konsumdarlehen für die gesamte Kreditlaufzeit feststehen, ist das im Rahmen einer Baufinanzierung nicht so. 


Wegen teils enorm langer Darlehenslaufzeiten wird bei solchen Krediten eine sogenannte Zinsbindungsfrist vereinbart. Diese gibt an, für welchen Zeitraum die Kreditkonditionen gelten - unabhängig von der zukünftigen Rückzahlungsdauer. 

Läuft die Zinsbindungsfrist ab, dann muss ein Kreditnehmer neu über zukünftige Konditionen verhandeln. Je nach Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt können die dann üblichen Konditionen stark von den anfänglich vereinbarten abweichen. Eine möglichst lange Zinsbindungsfrist schafft demnach Sicherheit für den Abzahlenden. Je nach gewählter Frist können die Konditionen jedoch bereits bei Kreditaufnahme unterschiedlich sein.

Wann beginnt die Zinsbindungsfrist?

Finanzieren private Verbraucher eine Immobilie – egal ob Neubau oder Kauf – so nehmen sie hierfür meist ein Darlehen auf. Dieses verfügt nicht nur über eine äußerst hohe Kreditsumme, auch die Kreditlaufzeit beträgt in aller Regel mehrere Jahrzehnte. Allerdings kann sich das allgemeine Zinsniveau während der Laufzeit stark verändern, so dass weder die Bank noch der Kreditnehmer dazu bereit sein, einen Festzins für die komplette Rückzahlungsperiode zu vereinbaren. Vielmehr einigen sich die beiden Vertragsparteien auf eine Zinsbindungsfrist, die den Zins nur für einen bestimmten Zeitraum festschreibt.

Genau diese Zinsbindungsperiode beginnt mit dem Tag der Auszahlung des Kredits an den Kreditnehmer. Grundsätzlich legen Banken meist Zinsbindungsfristen zwischen 5 und 15 Jahren fest, das Darlehen läuft dann in der Regel 20 bis 30 Jahre. Nach dem Ende der Frist müssen beide Parteien erneut über einen Fixzins verhandeln oder alternativ den variablen Zins, der sich auf Basis des Marktzinses berechnet, nutzen.

Kündigung eines Darlehens mit Zinsbindungsfrist

Herkömmliche Ratenkredite können vom Kreditnehmer fast immer ohne Vorankündigung und zusätzliche Kosten vollständig getilgt werden. Beim Immobilienkredit ist dies anders, weil sich die beiden Parteien auf eine feste Zinsbindungsfrist geeinigt haben, in der die Bank mit den Zinsgewinnen kalkuliert. Möchte der Kreditnehmer den Kredit trotzdem kündigen, so können folgende Regelungen genutzt werden:

  • Zinsbindung nach 10 Jahren: Sofern die Zinsbindungsfrist bereits länger als 10 Jahre lang andauert, kann das Darlehen unter Einbehaltung der vertraglichen Kündigungsfrist abgelöst werden.
  • Vorfälligkeitsentschädigung: Läuft die Zinsbindung hingegen erst einige Jahre, so muss der Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Diese bemisst sich auf Basis der Restschuld und liegt bei maximal 1 Prozent der verbliebenen Kreditsumme. Durch diese Zahlung wird die Bank für die bereits fest einkalkulierten Zinsgewinne entschädigt.

Zinsbindungsfrist – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Zinsbindungsfrist schreibt die Zinsen eines Immobilienkredits für einen bestimmten Zeitraum fest
  • Durch die Zinsbindung soll Sicherheit für beide Vertragsparteien geschaffen werden
  • Während der Zinsbindungsfrist ist grundsätzlich keine Kündigung des Kredits ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

 


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