Wirtschaftskriminalität


Kurz & einfach erklärt:

Wirtschaftskriminalität verständlich & knapp definiert

Mit dem Begriff "Wirtschaftskriminalität" sind Straftaten gemeint, die in der Wirtschaft passieren beziehungsweise einen Bezug dahin aufweisen. Sie können zwischen Privatpersonen, dem Staat und Unternehmen in jeder beliebigen Konstellation stattfinden, wobei der Staat als Ausnahme lediglich die Rolle des Geschädigten einnehmen kann. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes existiert für den Begriff Wirtschaftskriminalität keine Legaldefinition, deshalb wird zur freien Definition unter anderem der Straftatenkatalog herangezogen.
notes Inhalte

Delikte, die unter dem Dach der Wirtschaftskriminalität erfasst werden

Da der Begriff alle Straftaten mit wirtschaftlichem Bezug inkludiert, ist die Auswahl ausgesprochen groß und vielseitig. Weiterhin können je nachdem, welche der drei oben genannten Parteien involviert sind, unterschiedliche Bezeichnungen vorliegen. Eine kleine Auswahl für Delikte, die definitiv unter die Wirtschaftskriminalität fallen, gliedert sich wie folgt:

Das BKA selbst unterteilt die Wirtschaftskriminalität in mehrere Gruppen, welche ebenfalls als Delikte erfasst werden. Das sind die Anlage-, Finanzierungs-, Insolvenz-, Arbeits-, Wettbewerbs-, Gesundheits- und qualifizierten Betrugsdelikte. Anhand der namentlichen Bezeichnungen lassen sich bereits gut verschiedene Beispiele für solche Delikte ableiten. Kaum verwunderlich ist, dass die Wirtschaftskriminalität in Deutschland einen beachtlichen Teil vom Gesamtschadensvolumen innerhalb der offiziellen Kriminalstatistik ausmacht. Folglich handelt es sich keinesfalls um "Kavaliersdelikte", welche strafrechtlich auch nicht als solche gehandhabt werden.

Zuständigkeit für Wirtschaftskriminalität in Deutschland

Wirtschaftskriminalität in Deutschland
Als zentrale Anlaufstelle ist unter anderem das Bundeskriminalamt (BKA) dafür verantwortlich, wobei besonders internationale Delikte auch auf internationaler Ebene abgearbeitet werden müssen. Im Zuge der meisten Ermittlungen sind normalerweise die regionalen Polizeibehörden verantwortlich. Eine feste Zuständigkeit für derartige Delikte besteht indes nicht. Es ist daher auch immer davon abhängig, um welches spezifische Vergehen es sich handelt und welche Schadenshöhe vorliegt. In besonders schwerwiegenden Fällen mit öffentlichem Interesse ist auch denkbar, dass zur Klärung Kommissionen ins Leben gerufen werden, welche sich aus verschiedenen polizeilichen Direktionen sowie Experten zusammensetzen.

Maßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität

Wobei natürlich jeder Person untersagt ist, derartige Delikte zu begehen, folgen insbesondere Unternehmen einem strengen Kodex. Eine Vielzahl der Wirtschaftsdelikte mit hohem Volumen findet in Unternehmen statt. Es muss dabei generell unterschieden werden, ob der Delikt auf der Führungsebene stattfindet und somit stellvertretend für das gesamte Unternehmen stattfindet oder ob einzelne Mitarbeiter ihre Macht und Entscheidungskraft ausnutzen und Delikte begehen, die einem Unternehmen zwar schaden können, sich aber nicht stellvertretend auf dieses in der Gesamtheit übertragen lassen.

Intern werden zur Prävention verschiedene Mittel genutzt, darunter Ethik-Kommissionen, unabhängige Aufklärer oder Prüfungen von Datenbeständen, welche durch externe Unternehmen durchgeführt werden. Speziell in Deutschland und Europa sind dabei aber auch die strengen Vorschriften zum Datenschutz zu berücksichtigen, was die Aufklärung mitunter ohne richterlichen Beschluss schwierig gestalten kann. Dennoch sind derartige Delikte sofort zur Anzeige zu bringen, unabhängig davon ob sie auf der Führungsebene stattfinden oder durch einen einzelnen Mitarbeiter begangen werden.

Zusammenfassung "Wirtschaftskriminalität"

  • Oberbegriff für alle Strafvergehen mit einem wirtschaftlichen Hintergrund oder Bezug
  • betrifft sowohl Privatpersonen, Unternehmen als auch den Staat
  • machen einen beachtlichen Teil am Gesamtvolumen aller Straftaten aus
  • die Zuständigkeit fällt auf Polizeidirektionen der Bundesländer ebenso wie auf das BKA
  • oftmals müssen schwerwiegende Fälle auf internationaler Ebene aufgeklärt werden, beispielsweise weil involvierte Konten in Drittstaaten unterhalten werden oder sich involvierte Personen in solchen Drittstaaten aufhalten

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