Wirtschaftskammer


Kurz & einfach erklärt:

Wirtschaftskammer verständlich & knapp definiert

Eine Wirtschaftskammer hat die Funktion einer Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft. Sie wurde in Deutschland bereits 1945 aufgelöst und ist nur noch in Österreich und Liechtenstein aktiv tätig. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Verbesserung der Rahmenbedingungen von Wirtschaftsunternehmen sowie der Förderung und Stärkung ihrer Mitglieder.
notes Inhalte

Eine Wirtschaftskammer ist eine Institution, um die Interessen der Wirtschaftsbetriebe gegenüber Erwerbstätigen und dem Staat zu vertreten. Aktiv ist die Wirtschaftskammer nur noch in Österreich und Liechtenstein. Die Wirtschaftskammern in Deutschland wurden ab Sommer 1945 aufgelöst. In der Bundesrepublik Deutschland sind die derzeit tätigen Dachverbände die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer.

Aufgaben der Wirtschaftskammer

Eine Wirtschaftskammer hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, gemäß derer ihre Mitglieder handeln müssen, positiv zu beeinflussen und bessere Konditionen für ihre Mitglieder zu erreichen. Sie agiert daher innenpolitisch als Interessenvertretung.


Eine weitere Aufgabe ist die Weiterbildung und Förderung ihrer Mitglieder. Die österreichische Wirtschaftskammer erreicht dies durch Im- und Exportunterstützung, Schulungen, Weiterbildungsangebote und Beratungsdienstleistungen.

Die sieben Sparten der Wirtschaftskammer

Am Beispiel der österreichischen Wirtschaftskammer kann anschaulich dargestellt werden, wie sich eine Wirtschaftskammer zusammensetzt. Die Anzahl der Betriebe in einem Land ist riesig und die Interessen können sich je nach Branche sehr stark unterscheiden. Aus diesem Grund gibt es in der österreichischen Wirtschaftskammer sieben Sparten die sich individuell auf die Belange ihrer Mitglieder konzentrieren:


  • Gewerbe und Handwerk
  • Handel
  • Industrie
  • Transport und Verkehr
  • Information und Consulting
  • Bank und Versicherung
  • Tourismus und Freizeitwirtschaft

Diese Sparten können zudem noch in verschiedene Fachverbände unterteilt sein. Selbstverständlich können diese Sparten untereinander auch uneins sein, was die Interessenvertretung ihrer Mitglieder angeht. In Österreich ist die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Pflicht.

Wirtschaftskammer – Zusammensetzung

  • Eine Wirtschaftskammer fungiert als Interessenvertretung für Industrie, Handel und allen weiteren Gewerbetreibenden.
  • Hauptaufgabe ist es, die Rahmenbedingungen für Wirtschaftsunternehmen zu verbessern und die Mitglieder zu fördern und zu stärken.
  • Die Hierarchie in der Wirtschaftskammer ist nach Branchen aufgeteilt. Diese können jeweils durch weitere Fachverbände aufgeteilt sein.

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