Wirtschaftslexikon


Das kostenlose Wirtschaftslexikon von Rechnungswesen-verstehen.de bietet dir über 1000 kostenlose Erklärungen aus der Welt der Wirtschaft. Dabei war uns eine Sache besonders wichtig: Knackige, verständliche Definitionen zu schreiben, die für Schüler und Studenten schnell verständlich sind. 

In unserem Wirtschafts-Lexikon gibt es Einträge sowohl zu BWL & VWL Themen, als auch zu Themen aus dem Rechnungswesen-Bereich (Kostenleistungsrechnung, Finanzbuchhaltung etc. ) sowie Definitionen aus der Finanzwirtschaft. 

Viel Spaß mit unserem kostenlosen Lexikon! 

whatshot Beliebte Einträge
access_time Neuste Artikel

Infrastruktur: Der Begriff der Infrastruktur wird genutzt, um die in einer Volkswirtschaft vorhandene Versorgung näher zu beschreiben. Dazu ...


Innovationsmanagement: %%%-AD_53-%%%Ziele des Innovationsmanagements Das Innovationsmanagement eines Unternehmens schafft durch gezielte ...


Insolvenzgericht: %%%-AD_53-%%%Insolvenz unter der Lupe Insolvenz bedeutet, dass ein Gläubiger den Zahlungsverpflichtungen gegenüber ...


Institutionelle Anleger: %%%-AD_53-%%%Juristische Personen als institutionelle Anleger Im deutschen Gesetz sind "juristische Personen" verschiedene ...


Investitionskredit: Ein Investitionskredit wird dazu genutzt, um Investitionen in Sachanlagevermögen zu finanzieren. Unternehmen erwerben mit dem ...


Investor Relations: Investor Relations ist ein Handlungsfeld der Unternehmenskommunikation. Konkret pflegen Aktiengesellschaften hier die Kontakte zu ...


Irreführende Werbung: %%%-AD_53-%%%Die Formen der irreführenden Werbung Die irreführende Werbung beschränkt sich nicht allein auf ...


Jedermann-Konto: Der Begriff Jedermann-Konto ist eine umgangssprachliche Beschreibung für das am 19.06.2016 in Kraft getretene ...


Joint Venture: Bei einem Joint Venture gründen mindestens zwei Partner ein gemeinsames Unternehmen, in das sie Kapital, Personal, Expertise und ...


Juristische Personen: Juristische Personen sind Personenvereinigungen oder Zweckvermögen, die eine anerkannte, rechtliche Selbstständigkeit ...


Kannkaufmann: Unter einem Kannkaufmann versteht man jemanden, der durch eine Eintragung in das öffentliche Handelsregistererst seine ...


Kapitalakkumulation: Als Kapitalakkumulation wird die Erweiterung des Kapitals durch Reinvestition des realisierten Mehrwerts beschrieben. Anders ...


Kapitaldienst: Der sogenannte Kapitaldienst umfasst alle Zinsaufwendungen und Zinsnebenkosten, die in Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits ...


Kapitaleinkünfte: Kapitaleinkünfte entstehen, wenn Privatpersonen Geld anlegen und hieraus Erträge in Form von Zinsen, Dividenden oder ...


Kapitalmarkttheorie: %%%-AD_53-%%%Hintergedanken der Kapitalmarkttheorie In der englischen Sprache wird die Kapitalmarkttheorie als "CAPM" ...


Kartellamt: Das Kartellamt sorgt dafür, dass in einer Volkswirtschaft keine (ungewollten) Wettbewerbsbeschränkungen entstehen. So verhindert ...


Kassenobligation: Eine Kassenobligation ist eine öffentlich begebene Anleihe, die über eine mittlere Laufzeit verfügt. Emittiert wird ...


Kauf auf Probe: Kauf auf Probe bedeutet, dass Kunden ein Produkt eine bestimmte Zeit lang testen beziehungsweise besichtigen können. Der ...


Kaufmännisches Bestätigungsschreiben: Das sogenannte Kaufmännische Bestätigungsschreiben (KBS) ist ein gesetzlich nicht normierter ...


Kerngeschäft: Trotz der Tatsache, dass Unternehmen in ihren Tätigkeitsfeldern heutzutage meist relativ breit aufgestellt sind, besitzen sie ...


whatshot Beliebteste Artikel