Wettbewerbszentrale


Kurz & einfach erklärt:

Wettbewerbszentrale verständlich & knapp definiert

Die Wettbewerbszentrale ist eine Selbstkontrollinstitution mit Standorten in mehreren großen Städten Deutschlands. Sie wurde 1912 als gemeinnütziger eingetragener Verein gegründet und tritt gegen den unlauteren Wettbewerb ein. Dabei unterstützt sie ihre Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Die Wettbewerbszentrale ist beim Registergericht AG Frankfurt am Main unter der Zahl 73 VR 6482 eingetragen und als gemeinnützig anerkannt.
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Geschichte der Wettbewerbszentrale

Mehr zur Geschichte der Wettbewerbszentrale
Die Erstgründung als Wettbewerbszentrale erfolgte am 17. Januar 1912 durch mehrere angesehene Kaufleute. Grundlage der Vereinsgründung war das 1909 verabschiedete Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Eintrag in das Vereinsregister des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Schöneberg erfolgte im Februar 1913.

Während des zweiten Weltkriegs übte der Verein seine Tätigkeit nicht aus. Erst am 17. Juli 1949 kam es zur Neugründung in Frankfurt am Main. Seit 1970 befindet sich in Homberg, vor den Toren Frankfurts, der Verwaltungssitz der Wettbewerbszentrale.

Obwohl der Verein selbst mit seiner Webpräsenz unter der gängigen Bezeichnung Wettbewerbszentrale firmiert, lautet die korrekte Bezeichnung Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main. Als offizielles Printmedium des Vereins dient die Fachzeitschrift "Wettbewerb in Recht und Praxis" (WRP).

Auftrag der Wettbewerbszentrale

Auf der Rechtsgrundlage der Verbandsklagebefugnis laut § 8 Abs.3 Nr. UWG und § 33 Abs. 2 GWB hat die Selbstkontrollinstitution das bundesweite Recht, entsprechende Abmahnungen und Klagen zu formulieren. Dabei beruft sich der Verein im Sinne der Förderung eines fairen Wettbewerbs auf seinen Auftrag mit folgenden Inhalten:

  • Rechtsforschung
  • Rechtsberatung
  • Information und Rechtsdurchsetzung
Zugleich fördert die Wettbewerbszentrale die Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen in Bezug auf die Gesellschaft sowie die Konsumenten mit dem Ziel eines funktionierenden und fairen Wettbewerbs.

Als Tätigkeitsfelder benennt die Wettbewerbszentrale "Vier Säulen für den fairen Wettbewerb" und sieht sich als

  • Mitgestalter des Rechtsrahmens durch Unterstützung des nationalen und europäischen Gesetzgebers als neutraler Berater.
  • Präventive Hilfe als Berater der Mitgliederbevor es zum Wettbewerbsverstoß kommt.
  • Spezialisierter Informationsdienstleister durch ein umfassendes Seminarangebot zu allen Fragen des Wettbewerbsrechts. Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen, neuer Literatur oder Publikationen ergänzen das Angebot.
  • Rechtsdurchsetzung im Markt als "Hüter des Wettbewerbs"
Ziel der Wettbewerbszentrale ist die die Gestaltung fairer Wettbewerbsbedingungen, indem sie sich auf ihren satzungsgemäßen Auftrag und das Klagerecht auf der gesetzlichen Grundlage des §8 Abs.3 Nr.2 UWG beruft.

Mitglieder der Wettbewerbszentrale

Die Mitglieder der Wettbewerbszentrale setzen sich aus Unternehmen verschiedenster Größen sowie zahlreichen Kammern und Wirtschaftsverbänden zusammen. Laut Paragraf 3 der Vereinssatzung kann jede juristische und natürliche Person Mitglied werden, sofern sie ein Gewerbe betreibt. Diese Vorgabe gilt ebenfalls für Personenvereinigungen.
Wie man Mitglied werden kann

Bevor ein Unternehmen den Antrag auf Mitgliedschaft stellt, ist der schriftliche oder telefonische Kontakt erforderlich. Im Rahmen dieses Kontakts wird unter anderem der Mitgliedsbeitrag vereinbart. Dieser orientiert sich an der Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Ob ein Unternehmen schlussendlich im Verein aufgenommen wird, entscheidet das Präsidium oder stellvertretend der Hauptgeschäftsführer.

Leistungen der Wettbewerbszentrale

Der gemeinnützige Verein bietet seinen Mitgliedern im Rahmen eines fairen Wettbewerbs ein umfassendes Leitungspaket an. Dieses Reicht vom Schutz vor Verstößen und Bußgeldern bis zum ausgeübten Einfluss auf die Gesetzgebung sowie die sachbezogene Politik in Berlin und Brüssel. Dadurch kämpft die Wettbewerbszentrale intensiv gegen eine drohende Überregulierung der Unternehmen.

Leistungen auf einen Blick:

  • Wettbewerbsrechtliche Unterstützung in Form einer umfassenden Rechtsberatung und umfangreichen Informationsdienstleistungen.
  • Schutz vor rechtswidrigen Aktivitäten der Mitbewerber durch kompetente Prüfung des Sachverhalts und Prozessführung bei Bedarf.
  • Förderung der Selbstkontrolle der Wirtschaft anstelle bürokratischer Reglementierungen durch Einflussnahme auf die Politik durch die laut Wettbewerbszentrale nachgewiesene Fallexpertise und Neutralität.

Wettbewerbszentrale auf einen Blick

Die Wettbewerbszentrale ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein mit Hauptsitz in Homberg und tritt für einen fairen Wettbewerb ein.

  • Jedes Unternehmen kann Mitglied werden, sofern es sich um eine natürliche oder juristische Person oder eine Personenvereinigung handelt.
  • Der Mitgliedsbeitrag wird entsprechend der Leistungsfähigkeit des Mitglieds festgelegt.
  • Die Wettbewerbszentrale unterstützt bei der Durchsetzung des Rechts auf fairen Wettbewerb von der reinen Beratung bis zur Prozessführung.

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