Wertberichtigung


Kurz & einfach erklärt:

Wertberichtigung verständlich & knapp definiert

Durch eine Wertberichtigung wird der Buchwert eines Vermögensgegenstandes dem tatsächlichen Wert angepasst. Dies kann notwendig sein, wenn etwa ein Anlagegut falsch bewertet worden ist oder eine bestehende Forderung auszufallen droht.
notes Inhalte

Nicht selten kommt es in der Wirtschaft vor, dass Unternehmen mit möglichen Zahlungsausfällen umgehen müssen. Unabhängig vom Versuch, rechtlich gegen diese vorzugehen, nehmen Unternehmen in diesem Zuge häufig Wertberichtigungen vor. 


Dieser aus dem Rechnungswesen stammende Begriff beschreibt die Anpassung des Wertes einer Forderung an den tatsächlichen (noch) vorhandenen Wert

Im Prinzip handelt es sich dabei um eine Art der Abschreibung, welche durch die Wertberichtigung indirekt vorgenommen wird. Aus Sicht des Unternehmens ist die Wertberichtigung lediglich eine Vorsichtsmaßnahme. Denn durchaus kann es vorkommen, dass die betreffende Forderung trotz Wertberichtigung vollständig beglichen wird.

Notwendigkeit einer Wertberichtigung

Grundsätzlich müssen Unternehmen ihr komplettes Vermögen bilanzieren, was sowohl für Anlagevermögen als auch für Umlaufvermögen gilt. Allerdings kann es bei der Bewertung solcher Vermögensgüter zu gewissen Unstimmigkeiten kommen, wobei zwei Fälle denkbar sind, die zu einer Wertberichtigung führen:

  • Eine offene Forderung wird vom Schuldner (voraussichtlich) nicht oder nicht in voller Höhe beglichen.
  • Güter wurden zu hoch bewertet.


Kommt es zu einem dieser beiden Fälle, so muss der Wert der Forderung bzw. des Guts auf den tatsächlichen Wert reduziert werden. Insofern handelt es sich um eine indirekte Wertkorrektur, die immer in Form einer Abschreibung vorgenommen werden muss.

Wertberichtigung bei Forderungen

Betrifft eine Wertberichtigung das Umlaufvermögen, so sind ausgefallene Forderungen der Grund für die Korrektur. Grundsätzlich sind solche Gelforderungen in der Bilanz immer zu ihrem Nennwert angesetzt. Ein Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Waren an einen Kunden, wobei eine Bezahlung per Rechnung vereinbart wird. Weil der Gesamtbetrag bei 100.000 Euro liegt, ist eine Forderung in eben dieser Höhe entstanden. Allerdings kann es vorkommen, dass das Eintreffen dieser Zahlung in Frage gestellt wird:

  • Der Kunde meldet Insolvenz
  • Es sind Liquiditätsengpässe beim Kunden zu verzeichnen.


Ist die Forderung zweifelhaft, so muss statt des Nennwerts der niedrigere Teilwert angegeben werden. Es handelt sich hierbei immer um einen Schätzwert, der auf Basis der Informationen zur Bonität des Schuldners ermittelt wird. Angenommen, das Unternehmen aus dem Beispiel geht von einem Ausfallrisiko in Höhe von 50 Prozent aus. Dann wird eine Wertberichtigung der Forderung von 100.000 Euro auf 50.000 Euro vorgenommen.

Wertberichtigung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Mit einer Wertberichtigung werden Buchwert und tatsächlicher Wert eines Vermögensgegenstandes angepasst
  • Eine Wertberichtigung wird etwa bei einem (drohenden) Ausfall einer Forderung notwendig
  • Auch bei falsch bewerteten Anlagegütern ist eine Wertberichtigung vorzunehmen

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