Werbungskosten
Werbungskosten verständlich & knapp definiert
Investieren private Arbeitnehmer ihr eigenes Geld, um dadurch ihren Beruf ausüben zu können, so ist von Werbungskosten zu sprechen. Diese können in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden, müssen aber tatsächlich in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
- chevron_right Werbungskosten – Was kann von der Steuer abgesetzt werden?
- chevron_right Pauschbetrag für die Werbungskosten
- chevron_right Werbungskosten – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Unter den Werbungskosten (Arbeitskleidung, Fachliteratur, Reisekosten, etc.) versteht man beruflich veranlasste Ausgaben oder Aufwendungen, die in einem direkten Zusammenhang mit einer nicht selbstständigen Tätigkeit stehen. Bestimmte Werbungskosten (Pflichtversicherungsbeiträge, Kammerumlage, etc.) berücksichtigt der Arbeitgeber automatisch beim Lohnsteuerabzug.
Werbungskosten, insoweit der Arbeitgeber sie nicht steuerfrei ersetzt hat, müssen im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleich (Deutschland) bzw. der Arbeitnehmerveranlagung (Österreich) durch entsprechende Beweise (Fahrtenbücher, Quittungen, Rechnungen etc.) nachgewiesen werden.
Falls ein Nachweis nach Art und Höhe nicht möglich ist, genügt die Glaubhaftmachung der Zweckmäßigkeit. Steuerwirksame Werbungskosten senken die Steuerlast der Einkünfte bei Arbeitnehmern.
- Werbungskosten sind Ausgaben oder Aufwendungen
- Werbungskosten nur bei nicht selbstständigen Arbeitnehmern
- steuerwirksame Werbungskosten reduzieren Einkommensteuer
Werbungskosten – Was kann von der Steuer abgesetzt werden?
Nicht nur Arbeitgeber, auch Arbeitnehmer müssen Geld investieren, um überhaupt Geld verdienen zu können. Beispielsweise bestreiten sie den Weg zur Arbeitsstätte und kaufen hierfür Zugtickets oder Benzin. Auch einige Arbeitsmittel wie ein Bürostuhl, Aktenkoffer oder Laptops werden vom Arbeitnehmer bezahlt, ihm entstehen also Aufwendungen für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Genau solche Ausgaben, die für die Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Gehalts erfolgen, können als sogenannte Werbungskosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Arbeitsmittel wie Computer, Bürostuhl oder Aktientasche
- Bahncard, die für berufliche Zwecke genutzt wird
- Spritgeld
- Doppelte Haushaltsführung (zweite Wohnung am Arbeitsplatz)
- Reisekosten
- Fortbildungskosten
Pauschbetrag für die Werbungskosten
Wie hoch die Werbungskosten ausfallen, hängt stark von der individuellen Situation des einzelnen Arbeitnehmers ab. Wer beispielsweise pro Tag 100 Kilometer zur Arbeit fahren muss, der kann deutlich höhere Werbungskosten von der Steuer absetzen als eine Person, die unmittelbar neben dem Büro wohnt. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber aber immer vor, dass ein Pauschbetrag von 1.000 Euro als Werbungskosten abgezogen werden darf. Wer mehr als dieses Geld für die Ausübung seines Berufs ausgibt, kann jeden, begründeten Betrag von der Steuer absetzen.
Genau dieser Pauschbetrag ist auch dann nutzbar, wenn keine Belege für die Aufwendungen vorliegen. Der Gesetzgeber verlangt generell nicht, dass bei Absetzung des Pauschbetrags von 1.000 Euro Belege vorgelegt werden. Wer allerdings mehr als das von der Steuer absetzen möchte, sollte für alle Aufwendungen eine Quittung oder Rechnung haben. Zudem kann der Gesetzgeber im Zweifelsfall eine Begründung für die Ausgabe verlangen. Wer beispielsweise einen Sprachkurs im Ausland als Werbungskosten geltend machen möchte, der muss glaubhaft belegen können, dass das Erlernen der Sprache in unmittelbarem Zusammenhang mit dem eigenen Job steht.
Werbungskosten – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Werbungskosten sind Aufwendungen von Arbeitnehmern für die Ausübung ihres Berufs
- Daher können die Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden
- Es existiert ein allgemeiner Pauschbetrag von 1.000 Euro
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