Vorzugsaktie


Kurz & einfach erklärt:

Vorzugsaktie verständlich & knapp definiert

Unter einer Vorzugsaktie ist eine Aktie zu verstehen, welche in ihrer Reinform dem Inhaber, im Gegensatz zur Stammaktie, zwar kein Stimmrecht als Aktionär einräumt, ihm aber das Recht auf eine bevorzugte (meist höhere) Dividende zuschreibt. Durch das Fehlende Stimmrecht bleibt dem Halter der Vorzugsaktie jegliche Mitsprache verwehrt.
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Als Vorzugsaktie werden Aktien bezeichnet, die im Gegensatz zu normalen Stammaktien mit gewissen Vorzügen ausgestattet sind. Sie verbriefen ebenfalls Unternehmensanteile, haben allerdings Vorteile hinsichtlich der Gewinnbeteiligung, beispielsweise durch eine höhere Dividende. Die Sonderform der stimmrechtslosen Vorzugsaktien gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Arten der Vorrechte

Vorzugsaktien können mit verschiedenen Vorrechten von Unternehmen ausgestattet werden. Dabei kann zwischen Vorrechten hinsichtlich der Gewinnbeteiligung und Vorrechten hinsichtlich des Stimmrechts unterschieden werden. Da durch das Aktiengesetz Mehrstimmrechte ausgeschlossen sind, beschränkt sich der Vorzug in der Regel auf die Gewinnbeteiligung.

Dividenden können auf unterschiedliche Weise für Vorzugsaktionäre vorteilhaft gegenüber der Dividende der Stammaktie ausgeschüttet werden. Zum Beispiel mit limitierter Gewinnausschüttung (Mindestbetrag für Vorzugsaktien), mit Nachzugsrecht (Nachholung ausgefallener Gewinnausschüttung aus Vorjahren) oder mit Priorität (erst wird an Vorzugs-, dann Stammaktien ausgeschüttet).

Ein Beispiel:
Ein Unternehmen schüttet einen Gewinn von 2,0 Millionen € an die Aktionäre aus. Auf die ausgegebenen 500.000 Vorzugsaktien entfallen durch vorherige Limitierung 1,0 Millionen €, also 2€ pro Vorzugsaktie. Der Restbetrag von 1,0 Millionen € wird auf die übrigen 1,0 Millionen Stammaktien zu je 1€ pro Aktie ausgegeben. Damit ist die Dividende der Vorzugsaktie doppelt so hoch, wie die der Stammaktie.

Bedeutung von Vorzugsaktien

Vorzugsaktien werden aus unterschiedlichen Beweggründen von Unternehmen emittiert. Die Ausgabe von Vorzugsaktien ist ein Mittel zur Eigenkapitalerhöhung, wenn beispielsweise der Marktwert der Aktie unterhalb des Nennwertes liegt. So kann durch die Ausstattung der Aktie mit Vorrechten die Attraktivität der Aktie gesteigert und eine Eigenkapitalerhöhung durchgeführt werden.

Vorzugsaktien können auch unter Einverständnis der Vorzugsaktionäre in Stammaktien gewandelt werden. Dies muss von der Hauptversammlung akzeptiert und vom Aufsichtsrat sowie Vorstand beschlossen werden. Den Vorzugsaktionären wird im Gegenzug eine Kompensation angeboten, die in der Regel in Form einer Umwandlungsprämie getätigt wird. Zudem kann der Wert der Stammaktie höher sein, als der der Vorzugsaktie.

Stimmrechtslose Vorzugsaktie

Wie sich aus dem Namen ableiten lässt, schließt diese Sonderform der Vorzugsaktie Stimmrechte des Aktionärs explizit aus. Im Gegenzug dafür erhält der Aktionär weitere Vorzüge, um den Stimmrechtsverlust zu kompensieren. So geben beispielsweise Unternehmen, die in Familienbesitz sind, stimmrechtslose Vorzugsaktien aus, sodass der Vorstand einzig unter dem Einfluss der Familienaktionäre bleibt.

Vorzugsaktie– Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Verbrieft, wie eine normale Aktie (Stammaktie), Anteile an einem Unternehmen
  • Ist je nach Aktie mit unterschiedlichen Vorrechten, wie einer höheren Dividende ausgestattet
  • Stimmrechtslose Vorzugsaktien gewinnen an Bedeutung, da sie für Anleger und Unternehmen ein interessanten Kompromiss darstellen

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