Vorsteuer
Vorsteuer verständlich & knapp definiert
Von einer Vorsteuer ist immer dann zu sprechen, wenn Unternehmen Rechnungen bezahlen, auf denen Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Allerdings erhalten die Konzerne die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet.- chevron_right Wie entsteht die Vorsteuer?
- chevron_right Beispiel für die Vorsteuer
- chevron_right Vorsteuer – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Im Rechnungswesen gibt es ein so genanntes Vorsteuer Konto, auf welchen die Umsatzsteuer verbucht wird, die auf den Eingangsrechnungen verzeichnet ist. Grundsätzlich gilt also, dass es sich bei der Vorsteuer und der Umsatzsteuer um die selbe Steuer handelt – lediglich der Betrachtungspunkt ist entscheidend: Für ein Unternehmen A, dass Waren von einem anderen Unternehmen B bestellt hat, ist die Steuer auf der Rechnung des Unternehmens B die Vorsteuer. Für das Unternehmen B ist es hingegen die Umsatzsteuer.
Wie entsteht die Vorsteuer?
Die Vorsteuer beschreibt keine eigene, neue Steuerart, sie verändert nur den Betrachtungswinkel auf die Umsatzsteuer. Insofern liegt die Höhe der Vorsteuer in der Regel bei 19 Prozent und in Ausnahmefällen bei 7 Prozent. Bei der Vorsteuer handelt es sich um den Wert der Umsatzsteuer, den ein Unternehmen während einer bestimmten Periode bezahlt. Denn nicht nur private Konsumenten, auch Geschäftskunden zahlen bei allen Einkäufen immer Umsatzsteuer.
Allerdings können sich Unternehmen – sofern sie nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen – die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt rückerstatten lassen, weil der Gesetzgeber hiermit ausschließlich die Konsumenten belasten möchte. Vereinfacht gesprochen verrechnen Unternehmen die in einem Monat gezahlte Vorsteuer mit der von Kunden erhaltenen Umsatzsteuer und geben diesen Wert im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung an. Ist die Vorsteuer größer als die erhaltene Umsatzsteuer, gibt es eine Rückerstattung. Im umgekehrten Fall ist die Differenz an das Finanzamt zu zahlen.
Beispiel für die Vorsteuer
Ein Schlafzimmerproduzent kauft im Januar Holz im Wert von 1 Million Euro bei einem Lieferanten ein. Dieser stellt eine entsprechende Rechnung, wobei zusätzlich zum Netto-Kaufbetrag noch 19 Prozent an Umsatzsteuer bezahlt werden müssen. Allerdings verkauft der Schlafzimmerproduzent im Januar auch einige Möbel mit einem Nettowert von 500.000 Euro an Kunden. Auch hierbei wird die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, die sich auf insgesamt 95.000 Euro beläuft.
Im Februar gibt das Unternehmen die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Januar ab. An Vorsteuer wurden insgesamt 190.000 Euro bezahlt, „eingenommen“ wurden 95.000 Euro Umsatzsteuer. Somit verbleibt eine Differenz von 95.000 Euro, die als Vorsteuerüberhang bezeichnet und vom Finanzamt erstattet wird. Wäre die erhaltene Umsatzsteuer größer als die Vorsteuer, so wäre von einer Zahllast zu sprechen.
Vorsteuer – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Als Vorsteuer wird die von Unternehmen bezahlte Umsatzsteuer bezeichnet
- Sie ist mit der erhaltenen Umsatzsteuer in einer Periode zu verrechnen
- Die gezahlte Vorsteuer wird vom Finanzamt erstattet
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