Vorfälligkeitszins


Kurz & einfach erklärt:

Vorfälligkeitszins verständlich & knapp definiert

Wenn Kreditnehmer ein Darlehen bereits vor dem Ende der Laufzeit tilgen, so entgehen der Bank hierdurch bereits eingeplante Zinsgewinne. Für diese ist das Kreditinstitut in Form des Vorfälligkeitszinses zu entschädigen.
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Der Vorfälligkeitszins wird dann erhoben, wenn der Kreditnehmer seinen bestehenden Kreditwährend der Laufzeit kündigt. 


Die Berechnung des Vorfälligkeitszins ist ein komplexer Vorgang welcher auf zahlreichen Faktoren beruht. Die Höhe des Vorfälligkeitszins ist abhängig davon, mit welcher Verzinsung der Kredit vergeben wurde und zu welchem möglichen Zinssatz das frei gewordene Kapital als neuer Kredit vergeben werden kann. 

Wurde der Kredit zu einem sehr geringen Zinssatz aufgenommen und während einer Hochzinsphase gekündigt, fällt der berechnete Vorfälligkeitszins entsprechend geringer aus.

Warum wird der Vorfälligkeitszins erhoben?

Nehmen Kreditnehmer ein Darlehen auf, so kalkuliert die Bank für die kommenden Jahre mit bestimmten Zinseinnahmen. Auch die Zinshöhe an sich wird immer auf der Basis kalkuliert, dass der Schuldner laufende Zinszahlungen bis zum Ende der Kreditlaufzeit leistet. Allerdings hat der Kreditnehmer die grundsätzliche Möglichkeit dazu, sein Darlehen bereits vor Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Um die Bank für den entgangenen Gewinn bzw. die bereits entstandenen Verwaltungsaufwendungen zu entschädigen, wird dann ein Vorfälligkeitszins erhoben.

Allerdings bieten viele Banken den Service kostenfreier Sondertilgungen oder sogar kompletter Begleichungen des Kredits an. Gerade bei Ratenkrediten ist dies mittlerweile üblich, um dem Kreditnehmer einen zusätzlichen Service zu bieten. Lediglich bei langfristigen Darlehen mit einer Zinsbindung, die etwa der Finanzierung einer Immobilie dienen, kommt der Vorfälligkeitszins zum Einsatz.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Grundsätzlich entsteht der Bank laut dem Gesetzgeber immer dann en Schaden, wenn der aktuell festgeschriebene Darlehenszins über dem Zinssatz eines möglichen Ersatzgeschäfts liegt. Sprich: Während der Kreditlaufzeit sind die Marktzinsen (deutlich) gesunken. Allerdings muss die Bank hierbei immer denselben Zinsaufschlag verwenden; für die Kalkulation des entgangenen Gewinns darf nicht einfach die Marge erhöht werden.

Sofern über einen Folgekredit finanziert wird, gelten zwei verschiedene Faktoren:

  • Zinsdifferenz: Die Zinsdifferenz wurde bereits kurz erläutert. Es handelt sich um die Kosten, die der Bank durch die Vergabe eines Ersatzkredits an einen anderen Kreditnehmer mit günstigeren Zinsen entstehen.
  • Zinsmargenschaden: Der Bank entgeht durch die vorzeitige Tilgung ein Gewinn, der fest einkalkuliert worden war. Fast alle Zivilgerichte kalkulieren hier mit einer Netto-Zinsmarge von 0,5 Prozent.


Je weiter das Ende der Zinsbindung in der Zukunft liegt, desto höher fällt also die Entschädigung für die Bank aus. Allerdings müssen hier auch mögliche Sondertilgungen einkalkuliert werden, die der Kreditnehmer vertraglich hätte durchführen können. Auch die geringeren Verwaltungskosten und das fehlende Risiko der Kapitalrückzahlung müssen zu Gunsten des Kreditnehmers ausgelegt werden. Erst wenn alle diese Faktoren berücksichtigt sind, kann der genaue Vorfälligkeitszins berechnet werden.

Vorfälligkeitszins – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Der Vorfälligkeitszins entschädigt die Bank für entgangene Gewinne
  • Er muss bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens bezahlt werden
  • Die Berechnung erfolgt auf Basis unterschiedlichster Faktoren

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