Vorfälligkeitsentschädigung


Kurz & einfach erklärt:

Vorfälligkeitsentschädigung verständlich & knapp definiert

Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) fällt an, wenn ein festverzinsliches Darlehen frühzeitig zurückgezahlt wird. Die Höhe des VFEs ist weitgehend gesetzlich geregelt.
notes Inhalte

Grob gesagt ist eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) eine zusätzliche Gebühr die immer dann anfällt, wenn ein Kreditnehmer seine Restschuld vorzeitig begleicht. Erhoben wird sie üblicherweise bei Festzinsdarlehen, da die kreditgebende Bank den restlichen Darlehensbetrag, der meistens in Form von befristeten Anleihen angelegt ist, nun auflösen muss und so einen Verlust einfährt.

 

In der Fachsprache wird dieser Verlust als Refinanzierungsschaden bezeichnet. Dieser Schaden entspricht der VFE und muss nun von dem Darlehensnehmer beglichen werden.

Rechtslage in Deutschland

In Deutschland ist die Höhe und die Fälligkeit der VFE gesetzlich geregelt. Hier gibt es bestimmte Fristen die seitens des Kreditnehmers zu beachten sind, sofern es sich um ein festverzinsliches Darlehen handelt.

 

Bei einem Darlehen mit einem variablen Zinssatz kann nur innerhalb einer dreimonatigen Frist eine VFE seitens des Kreditgebers eingefordert werden. Die Rechtslage im Falle einer Kündigung des Darlehens durch die Bank ist derzeitig strittig, weswegen Banken hier noch vorsichtig mit der Erhebung einer VFE sind.

 

Grundsätzlich ist die Erhebung aber legitim. Der Bank steht es jederzeit frei eine einvernehmliche Lösung anzubieten und auf die VFE zu verzichten. Dieser Verzicht ist sogar häufig ein Bestandteil der Kreditverträge und gilt als ein zusätzlicher Service gegenüber privaten und geschäftlichen Kunden.

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Grundsätzlich darf die Bank die VFE immer erheben, wenn sie einen Schaden durch die frühzeitige Rückzahlung belegen kann. Üblicherweise entsteht dieser im Falle eines höheren Zinssatzes für den Kredit im direkten Vergleich zu dem Zinssatz des Ersatzgeschäftes.

 

Das ist eigentlich immer der Fall, da Ersatzgeschäfte aufgrund des höheren Risikos deutlich niedriger verzinst werden. Die Höhe hängt von der Methodik der Berechnung ab. Rechtlich sind die sog. Aktiv-Passiv-Methode und die Aktiv-Aktiv-Methode als Grundlage für eine Berechnung anerkannt. Beide funktionieren als Vergleich zwischen den jeweiligen Zinssätzen, nutzen aber unterschiedliche nebensächliche Faktoren und können so den jeweiligen Einzelfall genauer berücksichtigen.

Zusammenfassung Vorfälligkeitsentschädigung

  • Die VFE fällt an, sofern ein festverzinsliches Darlehen frühzeitig zurückgezahlt wird.
  • Die Höhe der VFE ist weitestgehend gesetzlich geregelt. 
  • Auf die VFE kann einvernehmlich verzichtet werden.
  • Ansonsten darf die VFE immer erhoben werden und wird nach, je nach Fall, nach zwei Methoden berechnet.

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