Verwandtendarlehen


Kurz & einfach erklärt:

Verwandtendarlehen verständlich & knapp definiert

Ein Verwandtendarlehen wird von einem Verwandten des Kreditnehmers vergeben. In der Regel sollen hierdurch kurzfristige, finanzielle Engpässe überbrückt werden, wofür der Kreditgeber allerdings keine Gegenleistung in Form eines Zinses verlangt.
notes Inhalte

Das Verwandtendarlehen stellt die Kreditvergabe durch eine Privatperson an eine weitere Privatperson aus dem Verwandtenkreis dar. Das Darlehen kann der sowohl für private Zwecke als auch für gewerbliche Zwecke verwendet werden.  (siehe auch Privatkredit)


Verwandtendarlehen werden ohne Sicherheiten vergeben und meist formlos ausgezahlt. Entsprechend unterliegt ein Verwandtendarlehen keiner Meldepflicht bei der Schufa. Auch bei einem Verwandtschaftsdarlehen ist eine rechtswirksame Vertragsgestaltung durch die notarieller Beurkundung möglich.

Eigenschaften eines Verwandtendarlehens

Grundsätzlich müssen Kredite nicht zwangsweise von Banken vergeben werden. Auch eigene Verwandte können als Kreditgeber fungieren, wobei in diesem Fall von einem Verwandtendarlehen zu sprechen ist. Das Grundprinzip der Kreditvergabe unterscheidet sich zwischen den beiden Varianten nicht: Der Kreditnehmer erhält eine bestimmte Kreditsumme, über die er frei verfügen kann. Dafür hat der Kreditgeber das Recht darauf, das überlassene Kapital wieder zurückzubekommen. Allerdings ergeben sich im Detail wichtige Unterschiede:

  • Bonität: Banken sind dazu verpflichtet, die Bonität von Kreditnehmern ausführlich zu prüfen und beispielsweise eine Schufa-Auskunft Beim Verwandtendarlehen können die Kreditgeber hingegen frei entscheiden, ob sie den Kredit vergeben.
  • Laufzeit: Ratenkredite bei der Bank verfügen immer über eine feste Laufzeit. Auch dies muss beim Verwandtendarlehen nicht der Fall sein.
  • Tilgung: Statt das Verwandtendarlehen in festen Raten zu tilgen, kann auch eine unregelmäßige Begleichung der Darlehensschuld erfolgen.
  • Zinsen: Ein großer Unterschied zwischen Banken und den privaten Kreditgebern besteht darin, dass letztere keine Gewinnabsicht verfolgen. Sie wollen einem Verwandten aushelfen, verlangen dafür aber im Gegenzug keine Zinsen.

Wird für das Verwandtendarlehen ein Kreditvertrag benötigt?

Wenn ein Verbraucherdarlehen bei einer Bank aufgenommen wird, so muss das Kreditinstitut zwangsweise einen schriftlichen Kreditvertrag aufsetzen. Andernfalls wäre die Kreditvergabe unwirksam. Im Falle des Verwandtendarlehens genügt auch eine mündliche Absprache zwischen den beiden Parteien, die allerdings nicht ratsam ist. Denn nur wenn Modalitäten zu Zinsen, Tilgung und Kreditsumme schriftlich festgehalten werden, können sich beide Parteien im Zweifelsfall auf die tatsächliche Vereinbarung berufen. Insofern wird auch beim Verwandtendarlehen empfohlen, einen Kreditvertrag aufzusetzen.

Dabei bedarf es allerdings keiner notariellen Beglaubigung oder besonderen Fachkenntnissen. Es genügt, ein standardisiertes Muster aus dem Internet zu verwenden, um alle wichtigen Details der Kreditaufnahme zu klären.

Verwandtendarlehen – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Ein Verwandtendarlehen wird nicht von einer Bank, sondern einem Verwandten vergeben
  • Dadurch werden oft keine Zinsen oder Bonitätsprüfungen für die Kreditvergabe verlangt
  • Es ist nicht erforderlich, aber ratsam, einen Kreditvertrag für das Darlehen abzuschließen

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