Vertragsstrafe


Kurz & einfach erklärt:

Vertragsstrafe verständlich & knapp definiert

Eine Vertragsstrafe ist eine vertragliche Vereinbarung, in der ein Vertragspartner die Zahlung einer Geldsumme zusagt, wenn er seinen Verpflichtungen nicht oder nicht in angemessener Weise nachkommt. Regelungen zu Vertragsstrafen finden sich in den §§ 339 bis 345 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Häufig werden Vertragsstrafen auch als Konventionalstrafen bezeichnet, seltener als Pönalen (von lateinisch "poena" = Strafe).
notes Inhalte

Wirtschaftliche Bedeutung und Anwendung

Vertragsstrafen werden in diversen Verträgen festgelegt
Vertragsstrafen sind als Druckmittel gedacht, um einen Vertragspartner zur Einhaltung seiner vertraglichen Zusagen anzuhalten. Im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung findet eine entsprechende Sanktionierung statt. Der Vertragspartner wird im eigenen wirtschaftlichen Interesse bestrebt sein, seinen Verpflichtungen nachzukommen, um die Strafe zu vermeiden, die unter Umständen einen erheblichen finanziellen Verlust bedeutet. Vertragsstrafen spielen in vielen Bereichen eine wichtige Rolle.


Hauptanwendungsgebiete sind:

  • Arbeitsverträge
  • Werkverträge (insbesondere im Zusammenhang mit Bauleistungen und sonstigen Handwerkerleistungen)
  • Handelsgeschäfte
  • Unterlassungserklärungen

Einschränkungen bei Verbraucherverträgen

Grundsätzlich besteht für die Vereinbarung von Vertragsstrafen Vertragsfreiheit. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten allerdings einige Einschränkungen im Rahmen des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Nach § 309 Abs. 6 BGB sind in AGB enthaltene Vertragsstrafen zu Formular-Verträgen mit Verbrauchern unwirksam, wenn sie sich auf die Nichtabnahme oder verspätete Abnahme von Leistungen, Zahlungsverzug oder die einseitige Lösung von Verträgen beziehen. Ebenfalls unwirksam sind Vertragsstrafen in Wohn-Mietverträgen (§ 555 BGB).

Die Frage der angemessenen Höhe

Auch bei der Festlegung der Höhe der Vertragsstrafe sind die Vertragsparteien im Prinzip frei. Allerdings darf die Vertragsstrafe nicht unverhältnismäßig hoch sein. Eine unverhältnismäßige Vertragsstrafe kann durch Gerichtsurteil nachträglich auf ein angemessenes Maß herabgesetzt werden (§ 343 BGB). Diese Regelung gilt nicht für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (§ 348 HGB).

Ein Unterschied - Nicht-Erfüllung oder unzureichende Erfüllung

Es gibt zwei Formen von Vertragsstrafen:
Vertragsstrafen wegen Nicht-Erfüllung des Vertrags (§ 340 Abs. 1 BGB)

Erfüllt der Vertragspartner seine Verpflichtung nicht, kann die Gegenseite wählen, ob sie statt der Erfüllung des Vertrags die Zahlung der Vertragsstrafe verlangt. Mit der Zahlung der Strafe wird der Vertragspartner von seiner Verpflichtung frei. Darüber hinaus kann die Gegenseite weitergehenden Schadensersatz verlangen, wenn der Schaden die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt. Dieser muss dann allerdings nachgewiesen werden, was im Einzelfall schwierig und aufwändig sein kann. Die Einforderung der Vertragsstrafe ist demgegenüber vergleichsweise unkompliziert.

Vertragsstrafen wegen unzureichender Erfüllung des Vertrags (§ 341 Abs. 1 BGB)

Wird eine Vertragsstrafe vereinbart, wenn ein Vertragspartner vereinbarte Pflichten unzureichend - insbesondere nicht fristgerecht - erfüllt, so kann die Gegenseite im Fall der Vertragsverletzung die Zahlung der Vertragsstrafe neben der Erfüllung verlangen. Der Vertragspartner wird hier nicht von der Pflicht zur Erfüllung frei. Kommt er dieser Pflicht dann doch nach, darf die Vertragsstrafe nur verlangt werden, wenn die Gegenseite die Annahme der Erfüllung unter dem Vorbehalt der Vertragsstrafe erklärt hat (§ 341 Abs. 3 BGB). Auch bei unzureichender Vertragserfüllung ist es möglich, Schadensersatz für einen nachgewiesenen weitergehenden Schaden einzufordern.

Voraussetzung für die Forderung der Vertragsstrafe ist stets, dass sich die betreffende Vertragsseite schuldhaft im Verzug bei der Vertragserfüllung befindet. Das setzt eine entsprechende Mahnung voraus.

Vertragsstrafen im Arbeitsrecht

Bei Arbeitsverträgen werden Vertragsstrafen vor allem für folgende Fälle festgelegt:
  • der Arbeitnehmer tritt trotz Vertragsvereinbarung die Stelle nicht an
  • der Arbeitnehmer beendet das Arbeitsverhältnis einseitig ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
  • der Arbeitnehmer verstößt gegen Verschwiegenheitspflichten
In der Regel wird die Vertragsstrafe dabei auf ein Monatsgehalt begrenzt.

Vertragsstrafen bei Bauleistungen

Im Bauwesen ist die Vereinbarung von Vertragsstrafen weit verbreitet, vor allem im Zusammenhang mit Zeitverzug. Zur Höhe der möglichen Vertragsstrafen existiert eine umfangreiche Rechtsprechung. 5 % der Auftragssumme als zulässige absolute Obergrenze und 0,3 % als Grenze beim Tagessatz sind danach durch verschiedene Gerichts-Urteile bestätigt.

Vertragsstrafen im Wettbewerbsrecht

Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wird die Abgabe von Unterlassungserklärungen für die Fortsetzung oder Wiederholung von festgestellten Wettbewerbsverstößen verlangt. In der abzugebenden Erklärung ist meist eine Vertragsstrafe im Fall eines erneuten Verstoßes vorgesehen. Dabei werden sehe häufig Beträge wenig über 5.000 Euro festgelegt, weil dann bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die - als kompetenter angesehenen - Landgerichte zuständig sind.

Zusammenfassung Vertragsstrafe

  • Vertragsstrafen sind vertragliche Vereinbarungen, mit denen die Nicht- bzw. Schlecht-Erfüllung eines Vertrags mit Zahlungen sanktioniert wird
  • sie dienen als Druckmittel, um eine Vertragsseite zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in qualitativer, quantitativer und zeitlicher Hinsicht anzuhalten
  • rechtlich wird unterschieden zwischen Vertragsstrafen wegen Nicht-Erfüllung oder wegen unzureichender Erfüllung eines Vertrags
  • Vertragsstrafen werden häufig bei Arbeitsverträgen, Werkverträgen sowie bei Verträgen unter Kaufleuten vereinbart. Auch im Wettbewerbsrecht spielen sie im Zusammenhang mit Abmahnungen eine wichtige Rolle

Weiterführende Artikel:

Absatz: Mit dem Terminus Absatz wird die durch ein Unternehmen von einem Gut oder einer Dienstleistung in einer bestimmten Zeitspanne ...


Vermögen: Unter den Begriff Vermögen fallen alle Güter und Rechte, die Unternehmen, Privathaushalte und der Staat besitzen. Diese Kategorie ...


Abgrenzung (zeitlich): Eine Abgrenzung in zeitlicher Hinsicht erfolgt, um die Erfolgsermittlung (Gewinne, Verluste) periodengerecht durchführen zu ...


Accounting: Unter Accounting ist die systematische Erfassung und Überwachung der in einem Unternehmen entstehenden Geld- und Leistungsströme ...


Akkordlohn: Der Akkordlohn wird auf Basis des Mengenergebnisses pro Zeiteinheit vergeben. Dabei ist zwischen Zeit- und Geldakkord zu unterscheiden, ...


Aktivkonto: Mit dem Begriff Aktivkonto wird in der Betriebswirtschaftslehre ein Bestandskonto bezeichnet, das sich aus einer Unternehmensbilanz ableiten ...

whatshot Beliebteste Artikel