Versicherte Person


Kurz & einfach erklärt:

Versicherte Person verständlich & knapp definiert

Die versicherte Person ist gegen Personen- oder Sachschäden versichert. Allerdings muss sie nicht zwangsweise von der Leistung der Police profitieren, denn die begünstige kann von der versicherten Person abweichen.

Wie ihre Bezeichnung bereits vermuten lässt, ist die „versicherte Person“, derjenige, der die Versicherungsgrundlage für einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag darstellt. 


Je nachdem um welche Art von Versicherung es sich handelt, ist diese Person entscheidend für die Auszahlung eine Versicherungsleistung. Bei Lebensversicherungen zum Beispiel wird gezahlt, wenn der versicherten Person etwas zustößt. 

Unabhängig davon, ob diese Person zugleich auch der Versicherungsnehmer und bzw. oder Begünstigter des betreffenden Vertrages ist. Die versicherte Person muss demnach nicht zugleich der für den Versicherungsvertrag verantwortliche Vertragspartner des Versicherungsunternehmens sein, sondern kann durchaus abweichen.

Versicherte Person und Versicherungsnehmer

Grundsätzlich können Versicherungsverträge mehr als nur zwei Parteien betreffen. Das ist immer dann der Fall, wenn Versicherungsnehmer und Begünstigter voneinander abweichen. Klassischerweise kommt eine solche Regelung bei der Lebensversicherung zum Einsatz. Die Person, die die Lebensversicherung abschließt, erhält die Leistungen der Police im Versicherungsfall nicht. Vielmehr wird eine dritte Person eingesetzt, die durch den Todesfall des eigentlichen Versicherungsnehmers begünstigt wird.

Bei der versicherten Person handelt es sich immer um diejenige Person, deren Personal- oder Sachrisiko versichert ist. Im Falle der Lebensversicherung würde es sich bei der versicherten Person um diejenige handeln, deren Tod versichert ist. Wird hingegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so ist das Fahrzeug der versicherten Person versichert.

Versicherte Person – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die versicherte Person ist gegen einen Personen- oder Sachschaden versichert
  • Sie muss sich gleichzeitig die begünstigte Person sein
  • In der Regel zahlt die versicherte Person aber die Versicherungsbeiträge

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