Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen verständlich & knapp definiert
Unter vermögenswirksamen Leistungen versteht man eine Sparform, bei der der Staat eine Sparzulage leistet. Dabei wird, auf Antrag des Arbeitnehmers, die vermögenswirksame Leistung direkt vom Arbeitgeber eingezahlt.- chevron_right Rechtliche Grundlagen der Vermögenswirksamen Leistungen
- chevron_right Vermögenswirksame Leistungen: Wege der Umsetzung
- chevron_right Steuerliche Handhabung vermögenswirksamer Leistungen
- chevron_right Zusammenfassung vermögenswirksame Leistung
Eine vermögenswirksame Leistung ist eine staatlich geförderte Sparform in Deutschland, die Arbeitnehmern auf Grundlage des fünften Vermögensbildungsgesetzes vom Staat gewährt wird. Durch die vermögenswirksamen Leistungen soll die Vermögensbildung von Arbeitnehmern gestärkt und gesichert werden, damit diese sich später von ihrem Vermögen beispielsweise Eigentum finanzieren können.
Rechtliche Grundlagen der Vermögenswirksamen Leistungen
Seit 1990 werden vermögenswirksame Leistungen nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz durch eine Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Die Höhe dieser Förderung ergibt sich aus den Durchführungswegen, die im fünften Vermögensbildungsgesetz explizit genannt werden. Zur Bestimmung des Förderungsbetrags sind außerdem der Jahresmaximalbetrag, der Sparzulagesatz, die Einkommensobergrenzen der Arbeitnehmer sowie die Sperrfristen der Durchführungswege wichtig.
Vermögenswirksame Leistungen: Wege der Umsetzung
Es gibt verschiedene Durchführungswege zur Bildung vermögenswirksamer Leistungen. Mitarbeiter von Betrieben bieten sich betriebliche Sparformen in Form von Aktienfonds oder Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die bis zu einem festgelegten Jahresmaximalbetrag staatlich bezuschusst werden, sofern der Mitarbeiter bei einer Alleinveranlagung ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von 20.000 Euro nicht überschreitet und bei einer gemeinsamen Veranlagung das jährlich zu versteuernde Einkommen von 40.000 Euro nicht überschritten wird.
Ein weiterer Weg ist das Bausparen, bei dem es wiederum bis zu einem definierten Jahresmaximalbetrag zu einer staatlichen Bezuschussung kommt, sofern das jährlich zu versteuernde Einkommen unter 17.900 Euro (Alleinveranlagung) bzw. 35.800 Euro (Eheleute) liegt. Beide Anlageformen können grundsätzlich nebeneinander existieren, maßgeblich für die Bezuschussung ist neben den Jahresmaximalbeträgen der Sparzulagesatz und die Einkommensobergrenze des Betroffenen. Zu berücksichtigen ist auch die unterschiedliche Sperrfrist, die im Falle einer betrieblichen Sparform bei sechs Jahren und beim Bausparen bei sieben Jahren liegt.
Steuerliche Handhabung vermögenswirksamer Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen werden arbeitsrechtlich zum Lohn und Gehalt gezählt. Damit zählen sie zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind als Einkommen, Arbeitsentgelt oder Verdienst aus Sicht der Sozialversicherung und im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) einzustufen.
Zusammenfassung vermögenswirksame Leistung
- Eine vermögenswirksame Leistung ist eine staatlich geförderte Sparform in Deutschland
- Es gibt verschiedene Durchführungswege für vermögenswirksame Leistungen
- Die staatliche Bezuschussung ist nach oben beschränkt und vom Sparzulagezinssatz abhängig
- Eine Förderung erfolgt nur bis zu einer Einkommenshöchstgrenze
- Es gibt eine Sperrfrist, die je nach Durchführungsweg unterschiedlich lang ist
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