Verlustvortrag


Kurz & einfach erklärt:

Verlustvortrag verständlich & knapp definiert

Ein Verlustvortrag wird dann gebildet, wenn in einem Geschäftsjahr angefallene Verluste nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden können. In den folgenden Geschäftsjahren können diese vorgetragenen Verluste mit den Gewinnen verrechnet und die Steuerlast somit gesenkt werden.

Unter einem Verlustvortrag versteht man die gesamte Summe der Verluste, die in den abgelaufenen Wirtschaftsjahren angefallen sind und nicht mit den positiven Einkünften verrechnet werden können.

 

In späteren Wirtschaftsjahren können diese Verluste dann vorgetragen werden. Eine Bedeutung hat der Verlustvortrag steuerrechtlich und auch handelsrechtlich. Bei einem Verlustvortrag in steuerlicher Hinsicht besteht die Absicht, die Verluste mit erwartenden Gewinnen aus der Zukunft zu verrechnen.

Beispiel für einen Verlustvortrag

Wenn ein Unternehmen im Jahr 2014 4 Millionen Euro Einnahmen hat und noch ein Verlust von 1 Millionen Euro aus dem Vorjahr offen sind, werden die 1 Millionen Euro vom Gewinn abgezogen.

 

Der Verlustvortrag auf einem Blick:

  • Der Verlust aus dem Vorjahr kann bei zukünftigen Gewinnen angerechnet werden
  • Ein rückwirkender Verlustvortrag ist bis zu vier Jahren möglich
  • Ein Verlust bis zu 1 Millionen Euro oder bei Ehegatten bis zu 2 Millionen Euro ist vortragbar
  • Wenn der Verlust höher ist, können nochmals 60% vom verbleibenden Gesamtbetrag abgezogen werden

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