Verbraucherkredit


Kurz & einfach erklärt:

Verbraucherkredit verständlich & knapp definiert

Der Verbraucherkredit ist ein Darlehen, das an Privatpersonen vergeben wird. Dabei schützt der Gesetzgeber Verbraucher deutlich stärker als unternehmerische Kreditnehmer.
notes Inhalte

Ein Verbraucherkredit wird von einem privaten Verbraucher bei einem Unternehmen als Darlehensgeber aufgenommen. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Bank. Für den Verbraucherkredit gelten besondere gesetzliche Regelungen, die den Verbraucher schützen sollen.

Gesetzliche Grundalgen zum Verbraucherkredit

Grundsätzlich bedarf der Verbraucherdarlehensvertrag immer der Schriftform. Zusätzlich muss der Verbraucher den Kreditvertrag als solchen unterschreiben, die Gegenseite jedoch nicht. Mit einem Verbraucherkredit können private Kreditnehmer unterschiedlichste Anschaffungen finanzieren. Die gängigsten Unterformen sind dabei der Ratenkredit und der Immobilienkredit.

Um den Verbraucher bei der Kreditaufnahme möglichst umfangreich zu schützen, bestehen besondere gesetzliche Regelungen:

  • Es existiert ein gesetzlicher Mindestinhalt für den Kreditvertrag, der unter anderem die Angabe des effektiven Jahreszinses und den Nettodarlehensbetrag erfordert.
  • Wenn für Kredite geworben wird, müssen Banken darauf hinweisen, dass die Zinsen bonitätsabhängig sind. Dabei darf die Bank nur mit einem solchen Zinssatz werden, der von 2/3 der tatsächlich abgeschlossenen Verträge nicht unterschritten wird.
  • Ein Widerrufsrecht muss eingeräumt werden, das insgesamt 14 Tage beträgt.
  • Modalitäten zur Behandlung von Zahlungsausfällen und insbesondere von Verzugszinsen müssen aufgeführt werden.

Verwendungszwecke des Verbraucherkredits

Grundsätzlich sind Verbraucherkredite nicht zweckgebunden. Kreditnehmer können den Kreditbetrag für unterschiedlichste Anschaffungen verwenden und müssen der Bank keine Rechenschaft hierüber ablegen. Eine Ausnahme besteht vor allem beim Immobilienkredit, der nur für die Finanzierung des Kaufs oder Baus einer Immobilie genutzt werden darf.

Zudem bieten einige Banken zweckgebundene Kredite etwa für die Autofinanzierung an. Akzeptiert der Verbraucher diese Zweckbindung, darf mit dem Darlehen dann auch wirklich nur ein Auto finanziert werden. Dies bedeutet zwar einen Verlust an Flexibilität, führt aber oft zu günstigeren Kreditkonditionen.

Verbraucherkredit – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Verbraucherkredite werden von Verbrauchern bei Unternehmen (Banken) aufgenommen
  • Der Gesetzgeber schützt den Verbraucher dabei durch zahlreiche Vorschriften etwa zur Ausgestaltung des Kreditvertrags
  • Typische Verwendungszwecke von Verbraucherkrediten sind Auto- oder Immobilienfinanzierungen

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