Veräußerungsgewinn


Kurz & einfach erklärt:

Veräußerungsgewinn verständlich & knapp definiert

Der Begriff Veräußerungsgewinn wird im Steuerrecht und bei der Gewinnermittlung verwendet. Es handelt sich dabei um den Gewinn, der durch eine Veräußerung entsteht. Somit handelt es sich bei dem Veräußerungsgewinn um einen außerordentlichen, nicht alltäglichen Gewinn.
notes Inhalte

Beim Veräußerungsgewinn handelt es sich um einen meist im Steuerrecht und bei der Gewinnermittlung genutzten Begriff. Der Veräußerungsgewinn gehört eher zu der Kategorie der außerordentlichen Ergebnisse, das es sich bei ihm nicht um den Gewinn aus normaler Geschäftstätigkeit bzw. Produktverkäufen handelt. Der Veräußerungsgewinn von Privatpersonen oder auch Unternehmen genießt in vielerlei Hinsicht steuerliche Privilegien, die dem besonderen Charakter dieser Einnahmen entspricht - da diese eben nicht einem "normalen", laufenden Gewinn zuzuordnen sind.

Der Veräußerungsgewinn bei Kapitalanlagen - Abgeltungsteuer vereinfacht viele Regelungen

Der Januar 2009 ist ein Termin, der für die Besteuerung beim Veräußerungsgewinn eine Zäsur darstellt: Seit diesem Zeitpunkt werden alle Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen gleich behandelt: Jede Unterscheidung - und damit auch ein Steuerprivileg - nach Haltedauer sind weggefallen. Alle Gewinne werden einheitlich mit 25 % plus Solidaritätszuschlag plus ggf. Kirchensteuer besteuert, die Abgeltungsteuer wird automatisch einbehalten . Dies bedeutete eine Änderung insbesondere bei langfristigen Geldanlagen von Belegschaftsaktionären: Diese konnten nach der erstmaligen Zuteilung von Belegschaftsaktien sozusagen lebenslang steuerfrei eine Substanz aufbauen, lediglich die regelmäßigen Dividenden wurden besteuert. Von dieser Regelung sind lediglich die Positionen ausgenommen, die vor dem 01. Januar 2009 gekauft worden sind.

Steuerprivileg beim Veräußerungsgewinn von Unternehmen & für die private Altersvorsorge

Auch der Veräußerungsgewinn bei Unternehmen unterliegt meist nicht der normalen steuerlichen Behandlung. Als weder dem Finanz- , noch der üblichen Betriebstätigkeit zuzurechnende Ertragsposition wurde diese Position schon traditionell bei der Rechnungslegung nach HGB (->Berichtswesen, sh. dort) als außerordentlicher Ertrag verbucht. Um insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen und nicht zu viel Liquidität zu entziehen, gibt es diverse Sonderregelungen: Investiert ein Betrieb den entstehenden Gewinn innerhalb einer bestimmten Frist wieder, dann kann diese als Reinvestitionsrücklage ausgewiesen werden.


Die Komplexität des Steuerrechts wird auch beim Veräußerungsgewinn deutlich: Diverse Freibeträge (wie Altersfreibeträge) sollen sicherstellen, dass die Säule der privaten Altersvorsorge gestärkt wird. Deshalb kann beim Verkauf des Unternehmens oder von Wirtschaftsgegenständen davon ein gewisser Steuerfreibetrag geltend gemacht werden.


Im Regelfall wird der Veräußerungsgewinn aber einer Besteuerung unterzogen.

Der Veräußerungsgewinn ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • Es ist ein Gewinn, der nicht aus laufender Geschäftstätigkeit entsteht, sondern meist stille innere Reserven von Gütern des Anlage- oder Umlaufvermögens hebt
  • Aufgrund des außerordentlichen Charakters gibt es verschiedene Regelungen für eine bevorzugte, niedrigere Besteuerung
  • In den letzten Jahren sind insbesondere bei Großunternehmen Veräußerungsgewinne durch Sale- and Lease-Back entstanden. Mit geringen Werten in der Bilanz stehende Immobilien bzw. Bürogebäude wurden verkauft und zurückgemietet.
  • Veräußerungsgewinne steigern unmittelbar und sofort die Liquidität des Unternehmens

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