Unverbindliche Preisempfehlung
Unverbindliche Preisempfehlung verständlich & knapp definiert
Eine unverbindliche Preisempfehlung durch den Hersteller soll die Verkaufspreise auf einem angestrebten Niveau halten, verpflichtend ist sie jedoch nicht. Händlern dient sie als Kalkulationshilfe.- chevron_right Arten und Zweck
- chevron_right Unverbindliche Preisempfehlungen aus Sicht der Händler
- chevron_right Preisempfehlungen und Kartellrecht
- chevron_right Unverbindliche Preisempfehlung - kurz zusammengefasst:
Hersteller dürfen unter gewissen Voraussetzungen eine unverbindliche Preisempfehlung (UPE oder UVP) abgeben, an die sich die Händler nicht halten müssen. Das unterscheidet die Preisempfehlung von der Preisbindung. Diese Form existiert in Deutschland seit 1974, zugleich hatte der Gesetzgeber damals die Festpreisbindung von Markenartikeln abgeschafft.
Arten und Zweck
Unverbindliche Preisempfehlungen treten in zwei Varianten auf:
- Verbraucher-Preisempfehlung: Der Konsument erfährt den Preisvorschlag, zum Beispiel durch einen Aufdruck auf der Verpackung oder einem Hinweis im Onlineshop.
- Händler-Preisempfehlung: Der Produzent teilt die Preisempfehlung ausschließlich den Einzelhändlern mit, unter anderem mittels Händlerkatalog.
Gewöhnlich finden sich Preisempfehlungen bei hochwertigen Produkten, meist bei Markenartikeln. Die Hersteller wollen ein gewisses Mindestpreisniveau sicherstellen. Verkaufen die Händler die Ware dagegen unter Wert, befürchten sie einen Imageverlust sowie Nachteile für andere wichtige Abnehmer. Im zweiten Fall verkauft beispielsweise ein Onlineshop einen Markenartikel deutlich billiger als ein Filialgeschäft, das führt bei dem Vor-Ort-Laden zu Umsatzverlusten. Eventuell listet er die Produkte deshalb aus, dem Hersteller würde ein wichtiger Absatzkanal verlorengehen. Verhindern kann er es aufgrund der Unverbindlichkeit aber nicht.
Unverbindliche Preisempfehlungen aus Sicht der Händler
Einige Händler begrüßen die Preisempfehlungen als willkommene Kalkulationshilfe. Insbesondere bei den Verbraucher-Preisempfehlungen helfen die Vorschläge zusätzlich, ein bestimmtes Preisniveau durchzusetzen. Andererseits nutzen Unternehmen diese Empfehlungen für eine offensive Unterbietung. Sie veröffentlichen die Empfehlung sowie ihren eigenen Preis und geben an, wie viel Geld Kunden bei ihnen sparen. Im E-Commerce ist diese Herangehensweise verbreitet, das belegt ein Blick in Online-Apotheken. Bei den meisten Medikamenten gibt es unverbindliche Preisempfehlungen, Internet-Apotheken verkaufen den Großteil in der Regel günstiger.
Preisempfehlungen und Kartellrecht
Das Kartellrecht verbietet Preisabsprachen, es will damit den Wettbewerb fördern. Preisempfehlungen können Quasi-Preisabsprachen zur Folge haben, deswegen erlaubt es diese nur unter Bedingungen: So darf kein wirtschaftlicher Druck zugrunde liegen. Es muss sich zudem um einen realistischen Marktpreis handeln, es darf zu keinen überhöhten Preisen kommen. Ansonsten kann das Kartellamt einschreiten.
Unverbindliche Preisempfehlung - kurz zusammengefasst:
- zur Orientierung, keine Verbindlichkeit
- bei Markenartikeln üblich
- für den Verbraucher oder nur für den Händler sichtbar
- Einschränkungen durch das Kartellrecht
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