Unternehmensbewertung


Kurz & einfach erklärt:

Unternehmensbewertung verständlich & knapp definiert

Bei einer Unternehmensbewertung wird durch einen externen Prüfer (Bank oder Wirtschaftsprüfer) der Wert des Unternehmens anhand der Kapitals und des Vermögens festgestellt. Dies spielt besonders bei einem geplanten Börsengang, beim Verkauf des Unternehmens oder bei der Bilanzierung eine Rolle.
notes Inhalte

Unter dem Begriff „Unternehmensbewertung“ versteht man die Ermittlung des Unternehmenswertes, des Wertes eines Unternehmensanteils oder die Wertermittlung einzelner Abteilungen innerhalb eines Unternehmens. 


Die Gründe, warum eine Unternehmensbewertung durchgeführt wird sind vielfältig. Gängig ist die Wertermittlung beispielsweise bei einem geplanten Börsengang oder im Rahmen der Bilanzierung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).

Ausführung der Unternehmensbewertung


Bedeutend ist, dass eine rechtsgültige Unternehmensbewertung nicht vom jeweiligen Unternehmen selbst durchgeführt wird, sondern durch externe Dienstleister wie beispielsweise Banken und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.


Neben rein finanziellen Bewertungsansätzen existieren auch weitere Konzepte, die auch nicht-monetäre Begebenheiten in ihre Analyse einbeziehen. Für die Unternehmensbewertung zu einem der oben genannten Zwecke, kommt jedoch nur eine finanzielle Bewertung des Unternehmens in Frage.

Welche Bewertungsverfahren gibt es?


Hinsichtlich der möglichen Verfahren zur Unternehmensbewertung lassen sich viele Bewertungsverfahren unterscheiden. Welche Methode im einzelnen in Frage kommt, ist von dem Ziel abhängig, dass der Auftraggeber und Verwender der Bewertung in Verbindung mit dem zu bewertenden Unternehmen verfolgt. Zu den wichtigsten Verfahren gehören z.B. das Substanzwertverfahren und das Liquidationsverfahren, welche jeweils den Wert der 
vorhandenen Besitztümer eines Unternehmens ermitteln. 


Zu den Besitztümern eines Unternehmens zählen in erster Linie Immobilien, Produktionsanlagen, Büroausstattungen, Fahrzeuge, Schutzrechte und viele weitere. Der einzige Unterschied dieser Verfahren ist, dass beim Liquidationsverfahren der Wert unter der Annahme ermittelt wird, dass sämtliche Besitztümer sofort oder in naher Zukunft ( beispielsweise bei einer Übernahme) zu aktuellen Marktpreisen verkauft würden.

Ertragswertverfahren - das gängiste Verfahren


Das gängigste Verfahren, welches auch den Regelungen des HGB entspricht ist hingegen das Ertragswertverfahren. Ziel ist die Ermittlung des Unternehmenswertes unter der Einbeziehung künftiger Unternehmenserfolge. Vereinfacht gesagt werden also zukünftige Gewinne des untersuchten Unternehmens auf den Zeitpunkt der Bewertung abgezinst, also zurück berechnet.

Neben diesen Verfahren existieren zahlreiche weitere Verfahren, die jedoch häufig den Zweck verfolgen, makroökonomische Zusammenhänge zu erklären und dementsprechend theoretischer Natur sind. Eine realitätsnahe Verwendung ist bei diesen Verfahren nur in Ausnahmefällen möglich.


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