Treuhandkonto
Treuhandkonto verständlich & knapp definiert
Besonderheit eines Treuhand- bzw. auch Anderkontos ist, dass der Kontoinhaber nicht Eigentümer des darauf befindlichen Vermögens ist. Der inhabende Treuhänder, zumeist Notar oder Rechtsanwalt, verwaltet das Vermögen des Treugebers. Zur Eröffnung eines Treuhandkontos, auf das der Treuhänder alleinigen Zugriff hat, sind Abschlüsse eines Treuhand- sowie eines Kontovertrages notwendig.- chevron_right Wozu braucht man ein Treuhandkonto?
- chevron_right Anderkonto bei Immobiliengeschäften
- chevron_right Besonderer Schutz für Anderkonten
- chevron_right Offene und verdeckte Treuhandkonten
- chevron_right Steuerpflicht und Haftungsausschluss
- chevron_right Zusammenfassung Treuhandkonto:
Ein Treuhandkonto dient zur Verwaltung von Vermögenswerten. Der Kontoinhaber ist jedoch nicht der Eigentümer des eingezahlten Geldes, obwohl er als einzige Person direkten Zugriff auf das Konto hat. Gleichzeitig haftet er als Treuhänder für das zurückgelegte Vermögen. Jeder Einrichtung eines Treuhandkontos liegt irgendeine Form von Vollmacht oder Vertrag zugrunde. Je nach Art der Vereinbarung unterscheidet man in der Praxis zwischen Anderkonto sowie offenem und verdecktem Treuhandkonto.
Wozu braucht man ein Treuhandkonto?
Ein Treuhandkonto benötigt man zum Beispiel bei Erbschaftsangelegenheiten, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. So kann ein minderjähriger Nachkomme als Erbe eines Vermögens eingesetzt sein. Doch das Testament sieht vor, dass das Geld erst mit Erreichen der Volljährigkeit in seinen Besitz übergeht. Bis zu diesem Zeitpunkt kümmert sich ein Treuhänder um die Erbschaft und hinterlegt sie auf dem Treuhandkonto. Sobald der minderjährige Erbe schließlich volljährig ist, überweist der Treuhänder das Geld samt Zinsen auf dessen Konto. Danach darf der Treugeber, wie der Erbe in diesem Fall auch heißt, frei über den Betrag verfügen.
Anderkonto bei Immobiliengeschäften
Ein Treuhandkonto ist insbesondere beim Verkauf von Grundstücken oder Immobilien regelmäßig vonnöten. Der zuständige Notar richtet in diesem Fall ein sogenanntes Anderkonto ein, auf das der Käufer den vereinbarten Kaufbetrag einzahlt. Der Verkäufer kann zwar noch nicht auf die Geldsumme zugreifen. Er hat jedoch die Gewissheit, dass der Käufer den Kaufpreis aufbringen kann.
Der Käufer wiederum gilt noch so lange als Besitzer dieses Kapitals, bis der Verkauf endgültig abgewickelt ist. Dies geschieht normalerweise mit dem Eintrag der Grundschuld. Sollte das Geschäft vorher aus irgendwelchen Gründen platzen, ist sein Geld nicht verloren.
Besonderer Schutz für Anderkonten
Das Anderkonto stellt allerdings eine Sonderform des Treuhandkontos dar. Anderkonten können nur von bestimmten Berufsgruppen wie etwa Notaren oder aber Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern eröffnet werden. Sie unterliegen zudem einem besonderen Schutz. Sollte der Kontoinhaber Insolvenz anmelden, darf das Geld auf dem Anderkonto nicht der Konkursmasse zugeschlagen werden. Das Vermögen bleibt also unangetastet.
Offene und verdeckte Treuhandkonten
Offene Treuhandkonten geben in der Kontobezeichnung Aufschluss darüber, wer die treuhänderischen Partner sind. Bei einem verdeckten Treuhandkonto ist dies nicht der Fall. Zu den typischen offenen Treuhandkonten zählen zum Beispiel Mietskautionssparbücher oder das verbliebende Vermögen aus einer Insolvenz.
Steuerpflicht und Haftungsausschluss
Auch auf die Zinserträge von Treuhandkonten müssen bei Überschreitung des Freibetrags Steuern entrichtet werden. Steuerzahler ist immer der Treugeber. Doch der Treuhänder haftet für die fristgerechte und ordnungsgemäße Abführung der Steuern.
Der Treugeber hat weder Zugriff auf sein Vermögen noch Anspruch auf eine Bankauskunft hinsichtlich des Treuhandkontos. Sollte ein Treuhänder das Treuhandvermögen unterschlagen, kann der Treugeber die Bank nicht zur Haftung für den Vermögensverlust heranziehen.
Zusammenfassung Treuhandkonto:
- Kontoinhaber eines Treuhandkontos verwaltet fremdes Vermögen
- der eigentliche Besitzer hat keinen Zugriff auf sein Kapital
- Zinserträge eines Treuhandkontos sind steuerpflichtig
- Bank übernimmt keinerlei Haftung für das Treuhandkonto
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