Treuhandanstalt


Kurz & einfach erklärt:

Treuhandanstalt verständlich & knapp definiert

Die Treuhandanstalt wurde nach der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel gegründet, volkseigene Betriebe der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nach den Maßstäben der sozialen Marktwirtschaft neu zu strukturieren. Ebenso war die Treuhandanstalt mit der Entscheidung vertraut, derartige Betriebe stillzulegen, wenn eine Umstrukturierung nicht möglich war oder in keinem gesunden wirtschaftlichen Verhältnis zum Aufwand stand. Mit Beginn des Jahres 1995 erfolgte eine Umbenennung der ehemaligen Treuhandanstalt, welche danach den Namen "Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben" (kurz: BvS) trug.
notes Inhalte

Ziele der Treuhandanstalt

Mehr zu den Zielen der Treuhandanstalt erfahren
Maßgeblich am Projekt "Aufbau Ost" beteiligt, sollten die Verantwortlichen bei der Treuhandanstalt sicherstellen, dass möglichst wenige Unternehmen aus der DDR schließen müssen. Ziel war folglich auch, verlorene Arbeitsplätze durch die Wiedervereinigung zu reduzieren und damit zugleich eine Abwanderung in die alten Bundesländer zu verhindern. Notwendig wurde die Treuhandanstalt aufgrund der unterschiedlichen wirtschaftlichen Systeme der DDR und damaligen BRD. Während in der DDR volkseigene Betriebene staatlich geführt wurden, verfügte die BRD bereits über vorwiegend privatisierte Unternehmen, die nach den bekannten Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft arbeiteten. Die erforderliche Umstrukturierung fiel in die Hände der Treuhandanstalt.

Zeitgleich mit dem Erhalt der Unternehmen und damit verbundener Arbeitsplätze sollte die Treuhandanstalt auch dafür sorgen, dass neue Arbeitsplätze in diesen Unternehmen geschaffen werden. Dadurch wurde sich erhofft, eine stabile wirtschaftliche Grundlage zu schaffen, welche angesichts der finanziellen Missstände in der DDR zwingend notwendig war. Erschien eine Umstrukturierung der Betriebe nicht möglich, musste die Treuhandanstalt diese schließen. War das der Fall, ging es für die Verantwortlichen außerdem darum noch bestehendes Betriebsvermögen privat zu veräußern oder in andere Unternehmen zu integrieren. Ebenso sollte sie den Menschen, die dadurch ihre Arbeit verlieren, möglichst neue Wege aufzuzeigen, beispielsweise indem diese in erfolgreich umstrukturierten Unternehmen aufgenommen werden.

Verlauf der Arbeit der Treuhandanstalt

Die Treuhandanstalt existierte in ihrer ursprünglichen Form für etwa 4,5 Jahre, vom Frühling 1990 bis zum letzten Tag des Jahres 1994. Danach beschloss die Politik im gemeinsamen Dialog mit den Verantwortlichen der Treuhandanstalt, dass die Privatisierungsbemühungen im Wesentlichen beendet waren. Ebenso erfolgte im Anschluss eine Umbenennung zur eingangs erwähnten BvS, welche die Restaufgaben abwickeln sollte. Eine Umbenennung und Neuausrichtung wurde damals auch immer wieder in Verbindung mit Fällen der Wirtschaftskriminalität gebracht, welche sich die Treuhandanstalt mitsamt ihrer Verantwortlichen mehrfach ausgesetzt sah.

Die Treuhandanstalt war damals in einer aufwändigen, gestaffelten Form strukturiert, die unter anderem folgende Positionen vorsah:

  • ein eigenes Direktorium
  • ein separater, eigener Vorstand
  • Präsidenten innerhalb des Vorstands, ergänzt durch Mitglieder des Vorstands
  • ein eigener Verwaltungsrat
  • Direktorate und Direktoren
  • Stabsstellen für besondere Aufgaben
  • sowie weitere Tochtergesellschaften
Aus juristischem Sinne handelte es sich bei der Treuhandanstalt um eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Überwacht wurde sie von der Fachaufsicht des Bundesministers der Finanzen. Eine weitere Umstrukturierung fand später zum Jahreswechsel 2003/2004 statt, als die bis dato existente BvS den Zustand der "Abwicklung" erreichte, für welche nun wiederum die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verantwortlich ist. Diese neue Ausrichtung war der nahezu vollständig erreichten Beendigung aller Restaufgaben geschuldet.

Sonderaufgabe bei der Energieverwaltung

Erwähnenswert ist mit Blick auf die Treuhandanstalt außerdem, dass diese sich zwar primär um die Privatisierung der Unternehmen sorgte, zugleich aber auch mit der Kommunalisierung der Energiewirtschaft vertraut war. Hier kam es vermehrt zum Bruch zwischen den Kommunen, Politikern, der Treuhandanstalt und großen Stromversorgern. Grund dafür waren geschlossene Verträge in der DDR unter Ministerpräsident de Maizière, bei denen die komplette ostdeutsche Energiewirtschaft an verschiedene Stadtwerke und Großkonzerne verkauft worden war. Aus einem jahrelangen Streit zwischen den Beteiligten und mehreren richterlichen Verhandlungen ging später der liberalisierte Strommarkt hervor, welcher es Verbrauchern erstmals ermöglichte, den eigenen Stromversorger frei wählen zu dürfen, statt zwingend auf den Grundversorger angewiesen zu sein.
Heutigen Strom- und Gasvergleiche dank Treuhandanstalt

Die heute bekannten Strom- und Gasvergleiche sind somit in direkter Art und Weise als ein Resultat der Arbeiten der ehemaligen Treuhandanstalt und dem Aufstand der Kommunen gegen verstaatlichte Grundversorger sowie abgegebene Rechte an private Konzerne zu verstehen.

Zusammenfassung "Treuhandanstalt"

  • nach der Wiedervereinigung zwischen der damaligen BRD und der DDR gegründet
  • sollte DDR-Unternehmen nach Regeln der sozialen Marktwirtschaft neu aufstellen
  • gegebenenfalls wurden nicht neu strukturierbare Unternehmen stillgelegt
  • wurde nach etwa 4,5 Jahren selbst neu aufgestellt (Umwandlung zur BvS)
  • befindet sich mittlerweile in der jetzigen Form in Abwicklung

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