Treuhänder
Treuhänder verständlich & knapp definiert
Bei dem Treuhänder handelt es sich um eine Person, die für die Verwaltung einer Sache beauftragt wird. Er muss so handeln, dass das anvertraute Vermögen gut genutzt wird und möglichst ein Wertzuwachs stattfindet.- chevron_right Beginn bzw. Begründung eines Treuhandverhältnisses
- chevron_right Unterschiedliche Arten des Treuhandverhältnisses
- chevron_right Die Merkmale des Treuhänders können wie folgt zusammengefasst werden:
Beim Treuhänder handelt es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Person, die vom Eigentümer einer Sache mit der Verwaltung "zu treuen Händen" beauftragt wird. Obwohl der Treuhänder insbesondere gegenüber Banken und Dritten als unterschriftsberechtigt und berechtigt zum Vertragsabschluß angesehen wird, ist er dennoch nicht wirklich der uneingeschränkte Eigentümer.
Stattdessen hat er eine Verpflichtung so zu handeln, dass das ihm anvertraute Vermögen oder Anlagegenstände möglichst gut genutzt werden können und ein Wertzuwachs nur mit den vertraglich geregelten oder branchenüblichen Investitionsmöglichkeiten erzielt wird. Zu treuen Händen ist sprachlich und juristisch das Gegenteil von Untreue.
Beginn bzw. Begründung eines Treuhandverhältnisses
Sehr häufig wird ein Treuhänder von einem Eigentümer ernannt, da er seine Eigentumsrechte nicht selbst ausüben möchte oder beispielsweise im Investmentbereich - möglichst wenig Zeit mit der Suche nach guten Investmentmöglichkeiten und der Vermögensverwaltung verbringen möchte. Er beauftragt dann einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, der für ihn im Rahmen seiner Berufsausübung entgeltlich die Treuhänder-Funktion ausübt. Dabei gilt wie bei allen anderen Treuhänder-Verhältnissen auch, dass das Vermögen separat geführt wird. Damit hat der Treuhänder zwar eine Unterschrifts-Berechtigung bzw. Autorisierung für die Transaktionen, darf aber nicht so uneingeschränkt wie beim eigenen Vermögen agieren.
Das Vermögen des Treuhandgebers und des Treuhänders bleiben auch ansonsten vollkommen getrennt und werden nicht auf einem einzigen Bankkonto verschmolzen. Dies erleichtert die steuerlichen Berechnungen und dient auch dem Zweck der Risikoreduzierung: Bei einem Konkurs des Treuhänders darf das ihm anvertraute Vermögen nicht in Anspruch genommen werden.
Unterschiedliche Arten des Treuhandverhältnisses
Neben Wirtschaftsprüfern sind auch viele Investmentgesellschaften treuhänderisch tätig: Sie legen das Geld auf Namen und Rechnung des Anlegers an und müssen es als Sondervermögen außerhalb der eigenen Bilanz führen. In diesen genannten Fällen wird das Treuhandverhältnis auf frteiwilliger Basis abgeschlossen.
Darüber hinaus gibt es außerdem einige Fälle, bei denen das Treuhandverhältnis angeordnet werden kann. Bei einer Geschäftsunmündigkeit einer Person beispielsweise aufgrund von Krankheit kann über das Amtsgericht ein Treuhänder bestellt werden. Dieser erfüllt zwar die klassischen Treuhänder-Funktionen, wird aber Vormund genannt.
Die Merkmale des Treuhänders können wie folgt zusammengefasst werden:
- Er handelt im Auftrag eines Eigentümers und muss in diesem Interesse handeln
- Als Treuhänder hat er die Verpflichtung zum gewissenhaften Handeln und bekommt meist einen ausführlichen Vertrag als Leitfaden (beispielsweise ein Investment-Mandat)
- Er ist Beauftragter des Kunden und muss sein Vermögen getrennt vom Kundenvermögen handeln
- In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Mindestqualifikationen, weshalb der Treuhandgeber besonders sorgfältig auswählen muss.
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