Tochtergesellschaft
Tochtergesellschaft verständlich & knapp definiert
Der Begriff der Tochtergesellschaft ist in § 290 I 1 HGB legal definiert. Gemeint ist eine Kapitalgesellschaft, meist eine GmbH oder AG, die von einer Muttergesellschaft abhängig ist. Das Kapital einer Tochtergesellschaft ist häufig zu 100 Prozent im Besitz der herrschenden Muttergesellschaft.- chevron_right Beziehung zur Muttergesellschaft
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- chevron_right Tochtergesellschaft - Zusammenfassung:
Eine Tochtergesellschaft fungiert in einem Firmenverbund als eigenständiges Unternehmen, das von der Muttergesellschaft beherrscht wird. Sie ist rechtlich eigenständig, hängt aber wirtschaftlich vom Mutterkonzern ab. Diese Form sieht der Gesetzgeber im Handelsgesetzbuch explizit vor. Eine konkrete Rechtsform für die Tochtergesellschaft benennt er nicht. Meist handelt es sich um Kapitalgesellschaften oder GmbHs.
Beziehung zur Muttergesellschaft
Zwischen Mutterkonzern und Tochtergesellschaft existiert ein Beherrschungsverhältnis. Vielfach realisiert sich das, indem der Mutterkonzern die Tochtergesellschaft komplett besitzt oder die Stimmenmehrheit innehat. Es gibt aber auch andere Varianten, zum Beispiel der Abschluss eines Beherrschungsvertrags oder eines Gewinnabführungsvertrags. Hinsichtlich der betrieblichen Organisation finden sich unterschiedliche Modelle. Einige Mutterkonzerne engagieren sich im operativen Geschäft und arbeiten auf dem jeweiligen Feld eng mit der Tochtergesellschaft zusammen. So produziert ein Autokonzern Fahrzeuge, die Autobank als Tochtergesellschaft kümmert sich um Finanzgeschäfte wie Fahrzeugleasing. In Mischkonzern erzielen Tochtergesellschaften häufig in einer anderen Branche als der Mutterkonzern Umsätze. In diesen Fällen agieren die Tochtergesellschaften gewöhnlich unabhängiger, da in der Muttergesellschaft die Expertise fehlt. Allerdings besteht auch eine größere Gefahr, dass der Mutterkonzern bei einer nicht zufriedenstellenden Entwicklung das Tochterunternehmen abstößt. Besteht keine direkte geschäftliche Verbindung zwischen dem Kerngeschäft und der Branche der Tochtergesellschaft und somit keine unmittelbare wirtschaftliche Notwendigkeit, entscheiden sich die Verantwortlichen rascher für einen Verkauf.
Zweck von Tochtergesellschaften
Die Entscheidung für Tochtergesellschaften kann der Transparenz geschuldet sein. Mit der klaren Trennung unterschiedlicher Geschäftszweige behält die Konzernführung besser den betriebswirtschaftlichen Überblick. Die rechtliche Eigenständigkeit erleichtert auch das Management, da die Verantwortlichkeiten eindeutig zuzuordnen sind. Alternativ kann die Gründung einer Tochtergesellschaft die Vorstufe zu einem Verkauf darstellen. Ein Unternehmensteil lässt sich leichter verkaufen, wenn er über eine eigene Rechtsform verfügt. Mögliche Käufer können die wirtschaftliche Lage fundierter beurteilen, da Tochtergesellschaften eigene Bilanzen aufstellen. Viele Tochtergesellschaften folgen zusätzlich aus Aufkäufen. Bei Expansionen gliedern Konzerne das aufgekaufte Unternehmen in der Regel nicht ein, sondern führen es als Tochtergesellschaft.
Tochtergesellschaft - Zusammenfassung:
- rechtlich eigenständig
- wirtschaftlich abhängig vom Mutterkonzern
- Transparenz als ein Grund
- Vorbereitung eines Verkaufs
- Folge eines Aufkaufs
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