Subunternehmer
Subunternehmer verständlich & knapp definiert
Ein Unternehmen welches eine Leistung gegenüber einem anderen Unternehmers erbringt und rechtlich nicht dem Auftraggeber des Hauptunternehmens verpflichtet ist. Das Subunternehmen kann sowohl einen Teil, als auch die Gesamtheit der vom Auftraggeber des Hauptunternehmens geforderten Leistung erbringen.- chevron_right Gründe für die Beauftragung eines Subunternehmers
- chevron_right Rechtliche Aspekte zum Subunternehmer
- chevron_right Subunternehmer – Beispiel
- chevron_right Subunternehmer – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Ein Subunternehmer übernimmt auf Basis eines Werk- oder Dienstvertrages einen Teil einer Leistung, die zwischen einem anderen Unternehmen und einem Auftraggeber vereinbart wurden. Dabei ist der Subunternehmer rechtlich selbstständig und wirtschaftlich unabhängig.
Gründe für die Beauftragung eines Subunternehmers
Subunternehmer kommen vor allem in der Bauwirtschaft, der IT-Branche und der Reisebranche zum Einsatz. Begründet ist die besonders darin, dass Subunternehmer Kosteneinsparungen erzielen können. Das Hauptunternehmen kann eine Dienstleistung oder einen Teil der Produktion auslagern und sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren. Gleichzeitig wäre es aber nicht möglich, die Hauptleistung ohne die Erbringung der Subleistung durchzuführen.
Darüber hinaus werden Subunternehmer beauftragt, wenn der Hauptunternehmer keine Kapazitäten für die Erbringung der kompletten Leistung hat. Besonders bei großen Bauprojekten ist dies häufig der Fall. Hier gibt das hauptverantwortliche Unternehmen einen Teil der Arbeit – etwa die Anbringung von Fenstern oder die elektronische Verkabelung des Gebäudes – an Subunternehmer ab.
Rechtliche Aspekte zum Subunternehmer
De jure ist der Subunternehmer komplett selbstständig und nur über einen Vertrag an seinen Auftraggeber gebunden. Sofern der Subunternehmer dauerhaft für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit hingegen nicht mehr gegeben. Auch aus rechtlicher Sicht ist dann unter Umständen von Scheinselbstständigkeit und nicht mehr von Subunternehmen zu sprechen.
Ob der Einsatz eines Subunternehmers überhaupt erlaubt ist, regelt der Vertrag zwischen Hauptunternehmen und Auftraggeber. Bestehen vertraglich keine Regelungen, muss durch Auslegung geklärt werden, ob der Auftraggeber auf einer Leistungserfüllung durch das Hauptunternehmen bestehen darf. Das ist etwa der Fall, wenn künstlerische Leistungen erbracht werden. Zu beachten gilt es aus Sicht des Hauptunternehmens, dass es für Fehler und Leistungsstörungen des Subunternehmens haftbar gemacht werden kann.
Subunternehmer – Beispiel
Ein Bauunternehmen A bekommt den Auftrag, ein neues Theater zu errichten. Unternehmen A kann das Projekt aber weder personaltechnisch noch bezogen auf das Know-how stemmen. Folglich kooperiert es mit einem Subunternehmer B, der für die Installation der Fenster sorgen soll. Zudem wird Subunternehmer C damit beauftragt, für die Verlegung von Fließen zu sorgen.
Subunternehmer – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Ein Subunternehmer übernimmt die Teilleistung eines bestimmten Auftrags
- Begründet ist die Beauftragung darin, dass das Hauptunternehmen keine Kapazitäten für das Projekt hat, sich Kostenersparnisse oder Spezialisierungsvorteile ergeben
- Der Subunternehmer ist rechtlich selbstständig
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