Storno


Kurz & einfach erklärt:

Storno verständlich & knapp definiert

Storno bezeichnet die Rückabwicklung einer Buchung. Falsch gebuchte Werte können nicht gelöscht werden, sondern sind durch eine gegensätzlichen Buchung auszugleichen.
notes Inhalte

Der umgangssprachliche Begriff „Storno“ stammt aus dem Rechnungswesen und bezeichnet die Rückabwicklung einer auf einem Konto vorgenommenen Buchung. Im Fachjargon wird dabei nicht von „Storno“, sondern von Stornierung gesprochen. Auch die Rückabwicklung eines Vertrags wird im alltäglichen Sprachgebrauch oft Stornierung genannt, allerdings handelt es sich hierbei aus rechtlicher Sicht um einen Rücktritt.

Ablauf der Stornierung

Der Vorgang der Stornierung wird im Rechnungswesen vergleichsweise häufig durchgeführt. „Storno“ kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Falschbuchung auf ein Konto vorgenommen wurde. Die entsprechende Buchung wird durch die Stornierung rückgängig gemacht, wobei einige Vorgänge aus Gründen der Bilanzklarheit nicht einfach entfernt oder gelöscht werden dürfen.

Stempel STORNO mit Stempelkissen
„Storno“ ist der umgangssprachliche Begriff für Stornierung

Der Fehler wird in diesen Fällen durch eine gegensätzliche Buchung wieder umgekehrt. Ein Beispiel:
Ein Fluggast bucht ein Ticket von Frankfurt nach New York. Bei der Beantragung des Visums für die Vereinigten Staaten stellt sich jedoch heraus, dass dem Fluggast die Einreise verwehrt wird. Daraufhin storniert der Gast seinen Flug. Die Fluggesellschaft darf die ursprüngliche Buchung und den Zahlungseingang nicht einfach aus dem System löschen, sondern muss eine Gegenbuchung erstellen. Aus dieser wird ersichtlich, dass Geld zurück an den Kunden überwiesen wurde, weshalb sich Aktiv- und Passiv-Seite wieder ausgleichen.

Auswirkungen der Stornierung

Die Stornierung bewirkt grundsätzlich die Rückabwicklung eines Geschäftsvorfalls. Der Käufer nimmt damit eine Leistung nicht mehr in Anspruch und der Verkäufer muss diese nicht mehr bereitstellen. Unter Umständen können hierfür jedoch Stornogebühren anfallen, weil der Verkäufer die Leistungsüberbringung bereits vorbereitet hat. Wenn geschäftliche Verträge zwischen Unternehmen storniert werden, muss der stornierende Konzern meist empfindliche Konventionalstrafen zahlen.

Der Rücktritt vom Vertrag ist somit von der Stornierung abzugrenzen. Verbraucher können etwa bei Online-Käufen 14 Tage nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten. Abgesehen von möglichen Versandkosten werden hierfür keinerlei Gebühren fällig und die Gegenseite muss dem Rücktritt ausdrücklich nicht zustimmen.

Storno – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Storno (umgangssprachlich) bezeichnet im Rechnungswesen die Rückabwicklung eines Geschäftsvorfalls
  • Im Rahmen der Stornierung werden die Vorfälle nicht gelöscht, sondern durch eine Gegenbuchung korrigiert
  • Stornierungen können Stornierungsgebühren verursachen

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