Stille Beteiligung
Stille Beteiligung verständlich & knapp definiert
Wer eine stille Beteiligung innehält, wird zwar am Unternehmenserfolg beteiligt, tritt aber weder nach außen noch nach innen als Teilhaber des Unternehmens auf. Das so überlassene Kapital ist als mezzanines Kapital zu bezeichnen.- chevron_right Rechte und Pflichten der stillen Beteiligung
- chevron_right Vermögenstechnische Behandlung der stillen Beteiligung
- chevron_right Stille Beteiligung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Die Stille Beteiligung ist eine mögliche Art der Unternehmensfinanzierung. Dabei existiert ein Kapitalgeber, der im Gegenzug für seine Einlage als Teilhaber fungiert. Der Vorteil dabei besteht darin, dass sein Name weder im Handelsregister eingetragen (Ausnahme: Aktiengesellschaften) noch im Unternehmensnamen ersichtlich wird. Trotzdem wird er an möglichen Gewinnen des Unternehmens beteiligt.
Die genauer vertragliche Ausgestaltung einer Stillen Beteiligung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
So kann der Investor beispielsweise auch an möglichen Verlusten des Unternehmens beteiligt werden. Ebenso ist jedoch ein Ausschluss einer Beteiligung im Verlustfall möglich. Aufgrund dieser Gestaltungsfreiheit kann die Stille Beteiligung an die individuellen Vorstellungen bzw. Bedingungen der Vertragsparteien angepasst werden.
Rechte und Pflichten der stillen Beteiligung
Wer stiller Teilhaber eines Unternehmers wird, der führt eine Bar- oder Sacheinlage in einem Unternehmen durch, tritt aber nicht als klassischer Teilhaber auf. „Still“ ist die Beteiligung, weil:
- der Gesellschafter nicht nach außen Auftritt und nirgends als solcher gelistet ist
- und der Gesellschafter gleichzeitig kein Mitspracherecht am Unternehmen hat.
Es wird also eine Kapitaleinlage durchgeführt, ohne hierbei am Unternehmen an sich mitzuwirken. Dennoch verfügt der stille Gesellschafter natürlich über gewisse Rechte und Pflichten, die entweder im HGB oder durch den Gesellschaftervertrag geregelt sind:
- In aller Regel wird der stille Gesellschafter direkt am Unternehmensgewinn beteiligt.
- Er kann aber auch für Verluste in Höhe seiner Einlage haftbar gemacht werden, wobei dies meist vertraglich ausgeschlossen wird.
- Als Kommanditist hat er das Recht dazu, den Jahresabschluss des Unternehmens zu überprüfen.
Vermögenstechnische Behandlung der stillen Beteiligung
Grundsätzlich verfügt ein Unternehmen sowohl über Eigenkapital als auch über Fremdkapital. Dabei ist die stille Beteiligung jedoch als sogenanntes mezzanines Kapital zu bezeichnen, weil es Eigenschaften beider Kapitalarten aufweist.
- Fremdkapital: Kommt es zur Insolvenz des Unternehmens, so hat der Investor einen Anspruch auf die Rückzahlung seines Kapitals – ähnlich wie bei herkömmlichen Krediten auch. Er tritt somit als Gläubiger
- Eigenkapital: Allerdings wird der stille Gesellschafter auch am Unternehmenserfolg beteiligt, was sonst nur bei Eigenkapital der Fall ist. Zudem ist er im Insolvenzfall anderen Gläubiger nachgestellt, seine Forderungen werden also erst nach denen, anderer Gläubiger befriedigt.
Für Unternehmen bieten sich durch stille Beteiligungen hohe Potenziale. So werten auch Banken die stille Beteiligung als Eigenkapital, weil die Forderungen der Bank im Falle einer Insolvenz vor denen des stillen Gesellschafters befriedigt würden. Somit erhöht sich die Bonität des Unternehmens, Kreditaufnahmen sind damit einfacher zu bewerkstelligen.
Stille Beteiligung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Eine stille Beteiligung berechtigt in der Regel zur Teilhabe am Unternehmenserfolg
- Der stille Gesellschafter tritt nicht nach außen hin auf
- Die stille Beteiligung ist als mezzanines Kapital zu bezeichnen
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