Steuerrückstellungen


Kurz & einfach erklärt:

Steuerrückstellungen verständlich & knapp definiert

Steuerrückstellungen sind Rückstellungen für jene Steuern, welche wirtschaftlich innerhalb des Geschäftsjahres entstanden sind, deren genau Höhe jedoch noch ungewiss ist. Nach dem Vorsichtsprinzip sind diese unbekannten Belastungen durch die Bildung der Steuerrückstellungen und Aufnahme in die Bilanz zu berücksichtigen.
Rückstellungen dürfen niemals mit Rücklagen verwechselt werden. Steuerrückstellungen sind Passivpositionen der Bilanz. Unsicher ist aber noch die genaue Höhe und müssen daher besonders behandelt oder verbucht werden. Auch sie sind ein Ausfluss des Vorsichtsprinzips.

Rückstellungen wirken periodenübergreifend aus. Der Aufwand ist sofort zu bilden, da er künftige Gewinne oder Verluste mindert oder erhöht. Durch ihren Einfluss müssen sie sofort verbucht werden, weil die darauf basierenden Summen ansonsten nicht mehr richtig wären. Realisiert hingegen werden alle Posten immer erst beim tatsächlichen Anfall. Ist ein Aufwand aber vor dem Bilanzstichtag entstanden, muss er auch für diesen Zeitraum gebucht werden, da er ja Bestandteil des Gewinns oder Verlustes dieser Periode ist.

Man teilt Rückstellungen allgemein in Schuld- oder Aufwandsrückstellungen. Nämlich dann, wenn sich schon vorher sagen lässt, ob er für das Unternehmen einen Zahlungseingang oder eine Verbindlichkeit darstellen wird. Es könnte bei Verlusten auch ein Steuerguthaben entstanden sein.

Die Steuerrückstellungen betreffen jene Steuern, die wirtschaftlich während des Geschäftsjahres entstanden sind und die Höhe noch ungewiss ist. Früher wurden auch passiv latente Steuern hier erfasst, heute aber sind diese eigenständig als Sonderposition zu verbuchen.

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