Steuernummer
Kurz & einfach erklärt:
Steuernummer verständlich & knapp definiert
Steuernummern dienen zur Identifikation eines Steuerpflichtigen für die steuerlichen Zwecke. Die Steuernummer ist 11-stellig und gilt lebnslang. Sie ändert sich auch nicht im Falle eines Wohnsitzwechsel.notes Inhalte
- chevron_right Die Steuernummern der Finanzämter
- chevron_right Die Steuer-Identifikationsnummer
- chevron_right Außer für Steuererklärungen wird die Steuer-IdNr. für verschiedene Zwecke benötigt:
- chevron_right Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- chevron_right Die Wirtschafts-Identifikationsnummer
- chevron_right Zusammenfassung Steuernummer
Steuernummern dienen der eindeutigen Zuordnung von Steuerpflichtigen für Zwecke der Finanzverwaltung. Dadurch soll die Bearbeitung steuerlicher Vorgänge einfacher und effizienter gestaltet werden. In Deutschland gibt es verschiedene Steuernummern für unterschiedliche Steuerarten und steuerliche Zwecke.
Jedes deutsche Finanzamt hat bis dato eigene Steuernummern festgelegt, mit denen Steuerpflichtige identifiziert werden konnten. Für die einzelnen Steuerarten (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) sind dabei jeweils gesonderte Steuernummern vergeben worden.
Darüber hinaus galt für Arbeitnehmer zwischen 2003 und 31.10.2010 die sogenannte eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) als lohnsteuerliche Identifikationsnummer. Bei der Einkommensteuer sind die Funktionen der alten Steuernummer bzw. der eTIN mittlerweile von der Steuer-Identifikationsnummer übernommen worden. In anderen Bereichen behalten die Steuernummern einstweilen ihre Relevanz.
Die Steuer-Identifikationsnummer - kurz IdNr. oder Steuer-IdNr. - wurde zum 1. Juli 2007 eingeführt. Die Nummer besteht aus insgesamt elf Ziffern und wird für alle Meldepflichtigen im Bundesgebiet vergeben. Die erstmalige bundesweite Mitteilung ist bis Jahresende 2008 erfolgt. Die Steuer-IdNr. gilt einmalig und lebenslang. Sie ändert sich auch bei Wohnsitz- oder Finanzamtswechseln nicht. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur den alten finanzamtsbezogenen Steuernummern. Die Löschung der IdNr. erfolgt erst, wenn die Daten nicht mehr benötigt werden, spätestens 20 Jahre nach dem Tod.
Zuständig für die Vergabe ist das Bundeszentralamt für Steuern. In der Datenbank der Behörde sind alle für die Identifikation relevanten Daten gespeichert: Namen (inkl. Geburtsname), Vorname, Doktor-Titel, Geburtsdaten, aktuelle und letzte Adresse, das zuständige Finanzamt, Sterbedatum. Die Meldeämter und das Bundeszentralamt für Steuern gleichen die Daten automatisch elektronisch ab. Dadurch ist die zentrale Datenbank immer auf dem aktuellsten Stand.
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen haben Anspruch auf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Sie ist europaweit einheitlich geregelt und soll die umsatzsteuerliche Abwicklung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs in der EU erleichtern. Die Ust-IdNr. wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt. Nach dem Umsatzsteuer-Gesetz ist auf Rechnungen entweder die Steuernummer oder die Ust-IdNr. anzugeben. Ist eine Ust-IdNr. vorhanden, muss sie auch auf einem Website-Impressum aufgeführt werden.
Die Wirtschafts-Identifiktionsnummer stellt das Pendant zur Steuer-IdNr. für wirtschaftlich Tätige dar. Die voraussichtlich erst ab 2021 eingeführte Nummer soll bei Freiberuflern und Einzelkaufleuten Privat- und Betriebssphäre eindeutig abgrenzen.
Die Steuernummern der Finanzämter
Jedes deutsche Finanzamt hat bis dato eigene Steuernummern festgelegt, mit denen Steuerpflichtige identifiziert werden konnten. Für die einzelnen Steuerarten (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) sind dabei jeweils gesonderte Steuernummern vergeben worden.
Darüber hinaus galt für Arbeitnehmer zwischen 2003 und 31.10.2010 die sogenannte eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) als lohnsteuerliche Identifikationsnummer. Bei der Einkommensteuer sind die Funktionen der alten Steuernummer bzw. der eTIN mittlerweile von der Steuer-Identifikationsnummer übernommen worden. In anderen Bereichen behalten die Steuernummern einstweilen ihre Relevanz.
Die Steuer-Identifikationsnummer
Die Steuer-Identifikationsnummer - kurz IdNr. oder Steuer-IdNr. - wurde zum 1. Juli 2007 eingeführt. Die Nummer besteht aus insgesamt elf Ziffern und wird für alle Meldepflichtigen im Bundesgebiet vergeben. Die erstmalige bundesweite Mitteilung ist bis Jahresende 2008 erfolgt. Die Steuer-IdNr. gilt einmalig und lebenslang. Sie ändert sich auch bei Wohnsitz- oder Finanzamtswechseln nicht. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur den alten finanzamtsbezogenen Steuernummern. Die Löschung der IdNr. erfolgt erst, wenn die Daten nicht mehr benötigt werden, spätestens 20 Jahre nach dem Tod.
Zuständig für die Vergabe ist das Bundeszentralamt für Steuern. In der Datenbank der Behörde sind alle für die Identifikation relevanten Daten gespeichert: Namen (inkl. Geburtsname), Vorname, Doktor-Titel, Geburtsdaten, aktuelle und letzte Adresse, das zuständige Finanzamt, Sterbedatum. Die Meldeämter und das Bundeszentralamt für Steuern gleichen die Daten automatisch elektronisch ab. Dadurch ist die zentrale Datenbank immer auf dem aktuellsten Stand.
Außer für Steuererklärungen wird die Steuer-IdNr. für verschiedene Zwecke benötigt:
- der Arbeitgeber nutzt sie im Zusammenhang mit der Berechnung und Abführung der Lohnsteuer;
- Sozialleistungsträger - Krankenversicherung, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Familienkassen - verwenden sie für Mitteilungen an Finanzbehörden;
- alle Freistellungsaufträge bei Banken müssen ab 2016 zwingend die Steuer-IdNr. enthalten, sonst sind sie nicht gültig. Mit dem Freistellungsauftrag kann der automatische Kapitalertragsteuerabzug bei Kapitalerträgen vermieden werden.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen haben Anspruch auf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Sie ist europaweit einheitlich geregelt und soll die umsatzsteuerliche Abwicklung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs in der EU erleichtern. Die Ust-IdNr. wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt. Nach dem Umsatzsteuer-Gesetz ist auf Rechnungen entweder die Steuernummer oder die Ust-IdNr. anzugeben. Ist eine Ust-IdNr. vorhanden, muss sie auch auf einem Website-Impressum aufgeführt werden.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die Wirtschafts-Identifiktionsnummer stellt das Pendant zur Steuer-IdNr. für wirtschaftlich Tätige dar. Die voraussichtlich erst ab 2021 eingeführte Nummer soll bei Freiberuflern und Einzelkaufleuten Privat- und Betriebssphäre eindeutig abgrenzen.
Zusammenfassung Steuernummer
- Steuernummern dienen der zweifelsfreien Identifizierung von Steuerpflichtigen für steuerliche Zwecke;
- im Rahmen der Einkommensteuer hat die Steuer-Identifikationsnummer die frühere Steuernummer ersetzt;
- umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können eine Umsatzsteuer-Identifkationsnummer beantragen;
- künftig wird für wirtschaftlich Tätige zusätzlich die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt.
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