Steuerklassen
Steuerklassen verständlich & knapp definiert
Die Einteilung der Empfänger von Lohn- und Gehaltszahlungen werden in Steuerklassen vorgenommen. In Deutschland gibt es sechs unterschiedliche Steuerklassen: 1. ledige und geschiedene Arbeitnehmer; 2. alleinerziehende ledige und geschiedene Arbeitnehmer; 3. verheiratete, wenn der Partner in Steuerklasse 5 ist oder kein Einkommen hat; 4. verheiratete, wenn beide in etwa das gleiche Einkommen haben; 5. verheiratete, wenn der Partner Klasse 3 hat; 6. Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnisse- chevron_right Übersicht der Steuerklassen
- chevron_right Steuerklasse 1 & 2
- chevron_right Steuerklasse 3 & 4
- chevron_right Steuerklasse 5 & 6
- chevron_right Steuerklassen – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
In Deutschland gibt es sechs unterschiedliche Steuerklassen. Hier eine grob vereinfachte Zusammenfassung:
Übersicht der Steuerklassen
- Steuerklasse 1- ledige und geschiedene Arbeitnehmer
- Steuerklasse 2- alleinerziehende ledige und geschiedene Arbeitnehmer
- Steuerklasse 3- Verheiratete, wenn der Partner in Klasse 5 ist oder kein eigenes Einkommen hat
- Steuerklasse 4 - Verheiratete, wenn beide in etwa gleiches Einkommen haben
- Steuerklasse 5- Verheiratete, der andere Partner hat die Steuerklasse 3
- Steuerklasse 6- Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen
Steuerklasse 1 & 2
In die Steuerklasse 1 werden ledige und geschiedene Arbeitnehmer eingestuft. Auch verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehegatte im Ausland lebt, oder dauerhaft getrennt Lebende und vor dem 1.1.2012 Verwitwete erhalten diese Steuerklasse. Sie gilt ebenso für beschränkt Einkommensteuerpflichtige oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.
Die Steuerklasse 2 wird für Arbeitnehmer angewendet, die zu dem unter Steuerklasse 1 eingestuften Personenkreis gehören, jedoch einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. Der Arbeitnehmer muss alleinstehend sein und zu seinem Haushalt muss mindestens ein Kind zählen, für das er Kindergeld bezieht beziehungsweise für das ihm der Freibetrag für Kinder zusteht.
Steuerklasse 3 & 4
Sind Arbeitnehmer verheiratet, beide Partner im Inland und nicht dauernd getrennt lebend und einer der beiden bezieht kein eigenes Einkommen oder ist in der Steuerklasse 5 eingestuft, kann auf Antrag einer der beiden die Steuerklasse 3 erhalten.
Die Steuerklasse 4 ist diejenige, in welche Arbeitnehmer eingestuft werden, wenn die Steuerpflichtigen verheiratet sind, nicht dauernd getrennt und im Inland leben. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner Arbeitslohn beziehen.
Steuerklasse 5 & 6
Die Steuerklasse 5 ist das Pendant zur Steuerklasse 3. Normalerweise werden verheiratete Arbeitnehmer beide in Klasse 4 eingestuft, es kann unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn das Einkommen deutlich unterschiedlich ist, sinnvoll sein, auf Antrag die Kombination 3 und 5 zu wählen. In diesem Fall erhält einer der Ehepartner die Steuerklasse 3, der andere die 5. Voraussetzung ist der Wohnsitz im Inland und das nicht dauernd getrennt Leben der Ehegatten.
Eine Sonderform stellt die Steuerklasse 6 dar, denn diese erhalten ausschließlich Arbeitgeber, die zeitgleich von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, also in mehreren Beschäftigungsverhältnissen stehen. Sie dient dem Lohnsteuerabzug aus dem zweiten beziehungsweise weiteren Dienstverhältnissen.
Verheiratete Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, durch die Wahl der Steuerklasse - entweder 3/5 oder 4/4 - eine für sie günstige Kombination zu erreichen, was zu einer geringeren Steuerlast führt. Zusätzlich kann das Faktorverfahren genutzt werden, welches sich zusätzlich steuermindernd auswirkt.
Steuerklassen – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- In Deutschland gibt es sechs verschiedene Steuerklassen
- Dabei ist die Steuerklasse 1 die gängigste Variante für alle Vollzeitbeschäftigten
- Durch die Unterteilung sollen verschiedene Steuervorteile übersichtlicher gemacht werden
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