Steuerfahndung


Kurz & einfach erklärt:

Steuerfahndung verständlich & knapp definiert

Die deutschen Landesfinanzbehörden haben mehrere Aufgaben, worunter auch die Steuerfahndung fällt. Hier wird versucht unbekannten Steuerfällen, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf den Grund zu gehen.
notes Inhalte

Die Steuerfahndung verfolgt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Darüber hinaus zählt es zu den Aufgaben der Steuerfahnder, den genauen Betrag zu ermitteln, um den der Staat geprellt wurde.

Unterschied zwischen Steuerstraftat und Steuerordnungswidrigkeit

Steuerfahndung mit einem schwarzen Adler
Die Steuerfahndung verfolgt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten.

Voraussetzung für eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist, dass jemand steuerrelevante Einkünfte verschwiegen hat und damit Steuern hinterzieht. Alternativ kann auch ein Steuerbetrug vorliegen, wenn jemand beispielsweise unberechtigterweise eine Umsatzsteuererstattung beantragt hat. In beiden Fällen ist bereits der Versuch strafbar.


Sofern die Steuerfahndung dem Beschuldigten einen Vorsatz nachweisen kann, handelt es sich um eine Straftat. Geht die Steuerhinterziehung auf ein fahrlässiges Verhalten zurück, spricht man von leichtfertiger Steuerverkürzung. Der Gesetzgeber stuft diesen Verstoß lediglich als Ordnungswidrigkeit ein. Zu den Aufgaben der Steuerfahndung gehört folglich auch die Klärung, ob es sich bei dem Steuervergehen um eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung handelt.

Unterschiedliche Bestrafung

Normale vorsätzliche Steuerhinterziehung kann ein Gericht mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren ahnden. In besonders schweren Fällen sind auch zehn Jahre möglich. Der Angeklagte muss auf jeden Fall mit einer Geldbuße rechnen. Zusätzlich muss er natürlich die Steuerschuld samt Zinsen begleichen. Liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor, kann die Finanzbehörde im Einzelfall auch auf ein Ermittlungsverfahren und eine Ordnungsstrafe verzichten.

Welche Befugnisse haben die Steuerfahnder?

Steuerfahnder sind mit sehr weitreichenden Befugnissen versehen, wie sie ansonsten nur Polizeibeamten zustehen. Sie dürfen beispielsweise Privathäuser, Wohnungen und Büros durchsuchen, mögliches Beweismaterial beschlagnahmen und verdächtige Personen vorübergehend in Gewahrsam nehmen.


Ähnlich wie die Polizei benötigen sie zwar in der Regel einen Durchsuchungsbeschluss, um fremden Besitz zu betreten. Doch bei Gefahr in Verzug können sie sich auch ohne richterliche Anweisung Zutritt zu einer Wohnung verschaffen.

Steuerfahnder sind Frühaufsteher

Steuerfahnder tauchen bei einer Durchsuchungsaktion bevorzugt in den frühen Morgenstunden auf. Einerseits ist die Wahrscheinlichkeit hoch, den Verdächtigen zu Hause anzutreffen. Andererseits fühlen sich die meisten Betroffenen überrumpelt, wenn die Beamten zu solch früher Stunde unangekündigt vor der Tür stehen. Der Widerstand fällt erfahrungsgemäß weitaus geringer aus.


Steuerfahnder dürfen auch Leibesvisitationen vornehmen. Zu den typischen Beweismitteln, welche die Beamten beschlagnahmen, gehören:


  • Kontoauszüge
  • sonstige Bankunterlagen
  • Aktenordner
  • Briefe
  • Notizen
  • Computer
  • diverse Speichermedien wie externe Festplatten, USB-Sticks, CDs, DVDs

Die Ermittlungen der Steuerfahndung beschränken sich nicht nur auf den Verdächtigen selbst, sondern können darüber hinaus sein Umfeld betreffen. Die Beamten können von Geschäftspartnern oder Banken, die mit dem Beschuldigten in Kontakt stehen, die Herausgabe von Dokumenten verlangen. Das Bankgeheimnis gilt in diesem Zusammenhang nicht.

Wann tritt die Steuerfahndung in Aktion?

Die Steuerfahndung nimmt in der Regel Ermittlungen auf, sobald ein Anfangsverdacht besteht. Dieser Verdacht beruht meist auf einer konkreten Anzeige, einem Hinweis eines Finanzamtes oder einer ausländischen Behörde. Die Steuerfahndung kann aber auch ohne einen konkreten Verdachtsmoment sogenannte Vorfeldermittlungen einleiten.

In wessen Auftrag arbeitet die Steuerfahndung?

Die deutschen Steuerfahnder sind der jeweiligen Landesfinanzbehörde eines Bundeslandes unterstellt. Meist sind die Beamten als unselbstständige Dienststellen bestimmten Finanzämtern zugeteilt. NRW und Niedersachsen haben eigenständige Finanzämter eingerichtet, die sich ausschließlich mit Steuerfahndung befassen.

Zusammenfassung Steuerfahndung:

  • treten bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten in Erscheinung
  • ermitteln die hinterzogene Steuerschuld
  • verfügen über weitreichende, polizeiähnliche Befugnisse
  • können Räumlichkeiten durchsuchen, Beweismittel beschlagnahmen, Verdächtige festnehmen
  • benötigen in der Regel einen Anfangsverdacht

Weiterführende Artikel:

Brutto: Der Begriff brutto bezeichnet in der Regel den Wert einer Größe, von der andere Teile noch abgezogen werden müssen. Das ...


UID-Nummer: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Kurz: USt-IdNr. Oder UID-Nummer) ist eine Kennzeichnung, mit der Unternehmen innerhalb der ...


Fiskalpolitik: Die Fiskalpolitik ist ein Begriff aus dem politischen bzw. volkswirtschaftlichen Bereich. Sie darf nicht verwechselt werden mit der ...


Abgeltungssteuer: Bei einer Abgeltungssteuer zieht der Staat die Steuer direkt an der Quelle ein, nicht beim Steuerpflichtigen. Diese Steuerart findet ...


Einkommensteuer: Die Einkommensteuer erhebt der Staat auf Einkommen natürlicher Personen, wobei er zugleich sieben unterschiedliche ...


Grundsteuer: Das Grundsteuergesetz ist die rechtliche Grundlage der Grundsteuer. Sie wird für den Besitz von Grundstücken bzw. Gebäuden ...

whatshot Beliebteste Artikel