Steuerberaterkammer
Steuerberaterkammer verständlich & knapp definiert
Die Steuerberaterkammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die von Steuerberatern sowie Steuerbevollmächtigten, welche in einem Oberfinanzbezirg ihre Niederlassung haben, gebildet wird. Die Kammer hat die Aufgabe die Belange ihrer Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen (§76 StBerG).- chevron_right Aufgaben der Steuerberaterkammer
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- chevron_right Berufsaufsicht über die Mitglieder
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Bei der Steuerberaterkammer handelt es sich um die örtlich zuständige Berufsvertretung der Steuerberater. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Ihre Errichtung, Organisation und Tätigkeit ist in den §§ 73 ff. des Steuerberatungsgesetzes geregelt. In Deutschland gibt es insgesamt 21 Steuerberaterkammern. Gemeinsam bilden sie die Bundessteuerberaterkammer.
Aufgaben der Steuerberaterkammer
Jede Steuerberaterkammer hat eine Vielzahl von Aufgaben. So bietet soe zum Beispiel ihren Mitgliedern umfangreiche Beratungsdienstleistungen an.
Die Kammer ist auch für die Bestellung von Steuerberatern und deren Widerruf zuständig. Auch die Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften fällt in ihren Aufgabenbereich.
Unterstützung der Mitglieder
Dies umfasst zum Beispiel die Vermittlung bei Streitigkeiten der Mitglieder untereinander oder zwischen den Mitgliedern und ihren Mandanten. Zudem werden die Mitglieder auch bei der Existenzgründung unterstützt und mithilfe der Kammermitteilungen und von Fortbildungsveranstaltungen stets auf dem neuesten Stand gehalten.
Berufsaufsicht über die Mitglieder
Eine weitere wichtige Aufgabe der Steuerberaterkammer ist die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder. Bei Pflichtverletzungen kann sie berufsaufsichtlich tätig werden. Gleichzeitig stellt sie die Beisitzer bei den Berufsgerichten.
Übernahme von Vertretungen und Bestellung von Treuhändern
Und sollte ein Steuerberater versterben osder aus einem anderen Grund seinen Beruf nicht mehr ausüben können, so hilft die Kammer bei der Abwicklung oder Weiterführung der Praxis.
Ausbildung
Steuerberaterkammern sind für die Abnahme der Prüfungen zum Steuerfachwirt, Steuerfachgehilfen und die Organisation der Steuerberaterprüfung zuständig.
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